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Die Rente soll wie im dänischen Modell an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Warum übernehmen Sie die armutsfeste Grundrente des dänischen Modells nicht mit?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Günter V. •

Die Rente soll wie im dänischen Modell an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Warum übernehmen Sie die armutsfeste Grundrente des dänischen Modells nicht mit?

Sehr geehrter Herr Wiese,
der Reichtum unseres Landes wurde von allen Bürgern gemeinsam erwirtschaftet. Nicht nur von den reich gewordenen, Selbständigen, den Politikern, den Beamten, den ehrenamtlichen und vielen anderen. Die steuerfinanzierte Zahlung einer armutsfesten Grundrente wie in Dänemark, den Niederlanden oder Österreich muss für ein reiches Land selbstverständlich sein.
Mit freundlichem Gruß
G. V.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr V.,

danke für Ihre Frage zu den Ergebnissen der Rentenkommission.

Wir haben für dieses umfangreiche Thema bewusst eine Kommission aus Politik und Wissenschaft eingesetzt, um aus verschiedenen Richtungen auf das Thema zu schauen und mit unterschiedlichen Perspektiven möglichst ausgewogene Ergebnisse zu erzielen. Der Fokus lag dabei auf der langfristigen Finanzierbarkeit unseres Rentensystems und der Ausweitung des Versichertenkreises, um die Rente an aktuelle Entwicklungen in der Bevölkerung anzupassen und diesen gerecht zu werden. Darunter sind auch Maßnahmen, die Altersarmut abmildern sollen. Die Maßnahmen sind ein Kompromiss der Blickwinkel aller Beteiligten. Zudem ist es bewusst ein Maßnahmenpaket, das sich ergänzt und so eine vollumfängliche Reform ermöglicht.

In Deutschland gibt es bereits die Grundsicherung im Alter für alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder für die, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt, in Deutschland wohnen und über nicht ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, um den Lebensunterhalt zu decken. Damit federn wir extreme Fälle bereits ab. Außerdem gibt es die Grundrente für langjährig Versicherte, die je nach Beitragsjahren Zuschläge zur Rente vorsieht. Mit der Reform soll nach Empfehlung der Kommission der bestehende Grundrentenzuschlag beibehalten und zusätzlich ein Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung eingeführt werden, der auch Menschen zugutekommt, die die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag nicht erfüllen. Dadurch sollen langjährige Beitragszahlungen auch dann einen finanziellen Vorteil bringen, wenn jemand auf Grundsicherung angewiesen ist.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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