Ist es tatsächlich war, das die Regierungskoalition das Informationsfreiheitsgestz in seiner jetzigen Form abschaffen will?
Quelle: abgeordnetenwatch, t-online
Transparenz-Anfragen von Bürger:innen über das IFG könnten zukünftig tausende Euro kosten und sollen überhaupt nur bei „berechtigtem Interesse“ erlaubt sein. Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie abgeordnetenwatch sollen nach den Plänen der Koalition überhaupt keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.
Übersetzt bedeutet das: Die Abschaffung des Informations- und Presserechts, wie wir es kennen. Kanzleramt und Ministerien könnten sämtliche Transparenz-Anträge abbügeln oder mit Gebühren belegen, die jede Anfrage im Keim ersticken.
Bisher ermöglicht das IFG die Kontrolle staatlichen Handelns überhaupt erst.
Lobbytreffen, Kungeleien, einseitige Einflussnahme – all das könnte für die Öffentlichkeit zukünftig zur Blackbox werden, die für immer verschlossen bleibt.
Haben Sie das tatsächlich vor?
Wenn ja, warum sollten die Bürger sie noch wählen, wenn sie deren Rechte so einschränken wollen?
Sehr geehrter Herr C.,
danke für Ihre Frage zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das löst gerade eine große Debatte und Unsicherheiten aus, zu denen ich gerne Stellung nehme.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Für uns ist aber klar und dafür werden wir uns auch einsetzen: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Beste Grüße
Dirk Wiese
