Hallo Herr Wiese. Was haben zozialhilfeempfänger davon das dass Kindergeld in vollem Umfang angerechnet wird obwohl es zum 1.1. Erhöht wird zum Entlastung der Familien?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Jessica H. •

Hallo Herr Wiese. Was haben zozialhilfeempfänger davon das dass Kindergeld in vollem Umfang angerechnet wird obwohl es zum 1.1. Erhöht wird zum Entlastung der Familien?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
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SPD

Sehr geehrte Frau H.,

danke für Ihre Anfrage zur bevorstehenden Kindergelderhöhung. Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Für jedes Kind gibt es dann einheitlich 250 Euro monatlich. Das sind 31 Euro mehr als bisher für die ersten beiden Kinder. Anfang November 2022 wurde der 14. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vorgelegt und darin ein Erhöhungsbedarf beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2023 festgestellt. Die entsprechenden Anpassungen haben wir nunmehr mit dem Inflationsausgleichgesetz auf den Weg gebracht und damit weitere Maßnahmen aus den Entlastungspaketen der Ampel-Koalition umgesetzt.

Zur Wahrheit gehört aber leider auch, dass wir damit nicht alle Herausforderungen abfedern können. So ist jedes fünfte Kind in Deutschland armutsgefährdet. Die Chancen von Kindern dürfen aber nicht bestimmt werden vom Einkommen der Eltern. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deswegen nach wie vor dafür ein, dass Familien gestärkt und Kinder aus der Armut geholt werden. Wir haben zwar hierzulande ein breites Spektrum an Unterstützung von Kindern und Familien, aber es zeigt sich leider doch, dass sie oft nicht dort ankommt, wo sie besonders gebraucht wird.

Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir mit einer Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen werden und dabei die Unterstützung dorthin konzentrieren, wo sie am meisten benötigt wird. Wir sind auf einem guten Weg, die Familienförderung zu modernisieren und dafür einen Teil der finanziellen Leistungen für Kinder und Jugendliche in einer Kindergrundsicherung zusammenzuführen. Zurzeit arbeiten die zuständigen Ministerien an einem tragbaren Konzept dafür.

Grundsätzlich ist mit der Kindergrundsicherung vorgesehen, dass alle bisherigen finanziellen Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie Kinderzuschlag in eine einfache, automatisiert berechnete und ausgezahlte Förderleistung gebündelt wird. Dabei soll diese Leistung aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Komplikationen wie das aktuelle Zwischenspiel von Kindergeld und Sozialleistungen wollen wir damit beenden.

Bis dahin können Sie aktuelle Familienleistungen auf dem Onlineportal des Bundesfamilienministeriums nachschlagen. Dort gibt es auch mehrere Rechner und Übersichten, die passend zur Lebenssituation Auskunft zu den jeweiligen Leistungsmöglichkeiten geben: https://familienportal.de/familienportal.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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