Wie verhält es sich mit dem Mehrbedarf bei Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente und gdb 100% mit Merkzeichen G ab Beginn des Bürgergeldes?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
98 %
185 / 189 Fragen beantwortet
Frage von Günter M. •

Wie verhält es sich mit dem Mehrbedarf bei Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente und gdb 100% mit Merkzeichen G ab Beginn des Bürgergeldes?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

 

danke für Ihre Anfrage. Im Rahmen des SGB II bleiben im Zuge der Bürgergeld-Reform die aktuell bestehenden Mehrbedarfe für folgende Personengruppen erhalten: Alleinerziehende; Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten; Menschen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen; Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche; Haushalten mit dezentraler Warmwassererzeugung.

 

Sozialhilfeleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung finden sich im SGB XII. Auch wenn mit dem Bürgergeld Anpassungen im SGB XII einhergehen, ist die aktuelle Reform doch hauptsächlich im Geltungsbereich des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) einzuordnen. Jedoch sind mit dem Bürgergeld auch im SGB XII keine Änderungen beim Mehrbedarf vorgesehen.

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld finden Sie online auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/faq-buergergeld.html

 

Bei weiteren Fragen zum Bürgergeld oder zu Sozialhilfeleistungen können Sie sich an die Mitarbeiter:innen der für Sie zuständigen Behörde wenden. Dort kann man Ihnen fachkundige Auskunft passend zu Ihrer Lebenssituation geben.

 

Beste Grüße

Dirk Wiese

Was möchten Sie wissen von:
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD