Frage an Doris Arnold bezüglich Verbraucherschutz

Doris Arnold
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr. Robert K. •

Frage an Doris Arnold von Dr. Robert K. bezüglich Verbraucherschutz

Das Saarland rangiert in Sachen Bürgerbeteiligung/Volksgesetzgebung im Vergleich der 16 Bundesländer sowohl auf Landes- wie auf kommunaler Ebene an letzter Stelle. Jamaika hat im August 2011 einen Gesetzentwurf (Landesebene) vorgelegt, der einige Verbesserungen bringen sollte, nach Analysen jedoch als - auch wieder im Ländervergleich - unzureichend anzusehen ist.
Können Sie sagen, ob Sie sich grundsätzlich und in welchen wesentlichen Details (!) Sie sich für eine Verbesserung der Volksgesetzgebung ( Bürger-/Volksbegehren, Bürger-/Volksentscheid ) im Saarland einsetzen werden:
- auf Landesebene (Verfassungsänderung)
- auf kommunaler Ebene (Kommunales Selbstverwaltungsgesetz/KSVG)

Mit freundlichem Gruß

Dr.Robert Karge

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Karge,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben uns in der Vergangenheit für die Verbesserung der Bürgerbeteiligung eingesetzt und wollen das auch weiter tun. Mit CDU und FDP war nicht alles umsetzbar, was wir uns vorgestellt haben, aber der Gesetzentwurf hätte zumindest eine Verbesserung zur derzeitigen Regelung im Saarland dargestellt. In unserem Wahlprogramm gehen wir sehr detailliert auf unsere Vorstellungen ein. Sie können dies unter www.saarland2012.de einsehen.
Hier einige Auszüge zu der Thematik:

"Wir wollen, dass das sog. absolute Finanztabu abgeschafft wird. Volksbegehren müssen auch dann zulässig sein, wenn sie sich auf den Landeshaushalt auswirken.

Wir wollen, dass das Unterschriftenquorum für Volksbegehren von 20% auf 10% gesenkt wird.
Für den Volksentscheid soll zukünftig die einfache Stimmenmehrheit genügen, wobei sich aber mindestens 25 % der Stimmenberechtigten am Volksentscheid beteiligen müssen.

Wir wollen die bisherige Frist von zwei Wochen zur Unterschriftensammlung auf zwei Monate verlängern, damit ein Großteil der Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich in die Unterschriftenliste einzutragen.

Wir wollen auch freie Sammlungen auf der Straße und in der Fußgängerzone ermöglichen, statt der derzeit vorgesehenen Amtseintragung in den Rathäusern.

Wir wollen eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger. Dazu soll ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Volksentscheid mittels einer Benachrichtigungskarte Termin, Ort und Gegenstand des Volksentscheids mitgeteilt werden. Zusätzlich soll jeder Haushalt ein ausführliches Informationsblatt über die Inhalte des Volksentscheids und den Auffassungen der Initiatoren und des Landtages erhalten.

Wir wollen, dass zukünftig auch Volksbegehren über die Landesverfassung ermöglicht werden. Da Verfassungsänderungen eine besondere Bedeutung haben, ist hierfür eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament vorgesehen. Daher sind an Volksbegehren über Verfassungsänderungen ebenfalls höhere Anforderungen zu stellen als an sonstige Volksbegehren.

Als neues und zusätzliches Instrument wollen wir die sog. Volksinitiative einführen. Dieses demokratische Mittel ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Themen in die politische Diskussion zu bringen.

Nicht nur auf Landesebene, sondern auch vor Ort in den Kommunen müssen die direkt-demokratischen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung reformiert werden. Gerade dort, wo es um das unmittelbare Lebensumfeld geht, in den Kreisen, Gemeinden und Städten, wird Demokratie als attraktive Chance zur Beteiligung und Mitsprache spürbar. Die Bürgerinnen und Bürger wollen mitentscheiden, ob z.B. ein neues Gewerbegebiet angesiedelt, ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen oder ein Schwimmbad geschlossen wird. Bürgerbegehren über bestimmte Themen, wie etwa die Bauleitplanung, sind im Saarland im Gegensatz zu anderen Bundesländern gar nicht möglich. Unnötige formale Hürden müssen daher abgebaut werden. Wir wollen die Bürgerbeteiligung deutlich verbessern und bürgerfreundlicher gestalten. Umweltthemen sowie Bau- und Planungsverfahren dürfen - wie in anderen Bundesländern auch - vom Bürgerentscheid nicht ausgeschlossen werden. Das Unterschriftenquorum muss gesenkt werden. Für den Erfolg von Bürgerentscheiden soll eine einfache Mehrheit ausreichen."

Ich hoffe, damit konnte ich Ihnen weiter helfen und würde mich freuen, wenn Sie unsere Anliegen durch Ihr Votum am 25.3.12 unterstützen würden.

Mit grünen Grüßen
Doris Arnold