Antwort ausstehend von Doris Barnett SPD
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Antwort 30.01.2008 von Doris Barnett SPD
Sehr geehrter Herr Soltau,
Antwort 29.11.2007 von Doris Barnett SPD
(...) So ist die Rechtslage. Aber natürlich werden arbeitslos Gemeldete nicht "überwacht", so dass es schon auch zu Missbräuchen kommen kann (das fällt nur dann auf, wenn jemand vermittelt wird und sich dieser dann nicht meldet). Deshalb braucht die Arbeitsagentur in einem solchen Fall den Namen um zu prüfen, ob tatsächlich Leistungen bezogen wurden und ob das zu Unrecht geschah. (...)
Antwort ausstehend von Doris Barnett SPD