Frage an Dorothea Steiner bezüglich Soziale Sicherung

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Dorothea Steiner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Detlef P. •

Frage an Dorothea Steiner von Detlef P. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Steiner,

ich bin 54 Jahre alt, und seit fast zwei Jahren arbeitslos. Die Agentur für Arbeit hat bislang so gut wie nichts für mich getan um mich wieder in Arbeit zu bringen. Seit März bin ich dem Projekt 50+ der Agentur für Arbeit Vechta angeschlossen. Die Agentur hat dafür eigens eine sogenannte Unternehmensberatung geordert die sich um die Personengruppe kümmern soll. Aber auch da tut sich nichts. Ich werde nun des Öfteren angerufen und man macht mich auf diverse Stellenangebote in den hiesigen Zeitungen aufmerksam, auf die ich mich bewerben soll, als wenn man selbst nicht lesen könnte. Aber das diese sogenannte Unternehmensberatung selbst in die Betriebe geht um Leute in Arbeit zu bringen, habe ich noch nicht gehört. Ich finde, das ist eine unverschämte Steuergeldverschwendung und gehört verboten. Die Mitarbeiter der Agentur sollten angehalten werden die Jobsuchenden in Arbeit zu bekommen und meines Erachtens dementsprechend auf Prämienbasis bezahlt werden. Denn sonst wird dort nichts getan.

Eine Frage habe ich noch. Wie schon erwähnt bin ich seit fast zwei Jahren arbeitslos und beziehe ALG II. In meiner Bedarfsgemeinschaft leben zurzeit 3 Personen. Meine Frau hat einen 400€ Job. Wir bekommen von der Agentur für Arbeit 906€. Also haben wir 1306€ monatlich zur Verfügung. Nun fallen monatlich schon 100€ für Fahrtkosten für meinen Sohn weg, da die Agentur diese Kosten nicht übernehmen will obwohl ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts besteht wonach diese Kosten von der Agentur übernommen werden müssen, der eine Schule in Osnabrück besucht um sein Abitur zu machen. Bleiben uns also 1206€. Nun habe ich aus den Medien erfahren das die Armutsgrenze bei einem Haushalt mit drei Personen bei einem Einkommen von 1600€ liegt. Die Regierung hat doch bei der Letzten Änderung des ALG II gesagt, dass niemand unter der Armutsgrenze leben braucht. Wie ist denn das nun zu verstehen?

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Pötter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pötter,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Die staatlichen Sozialleistungen wie ALG II und Sozialhilfe verfolgen das Ziel der Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums. Dieses Konzept nimmt nicht nur die physische Existenz zum Bezugspunkt, sondern auch den Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlich üblichen Leben, die soziale Ausgrenzung. Diese gesellschaftspolitische Werthaltung hat mit dem Begriff „Führung eines menschenwürdigen Lebens" ihren Ausdruck im deutschen Sozialhilferecht gefunden. Das sozio-kulturelle Existenzminimum wird im Sozialhilferecht definiert und abgesichert. Die Bekämpfung von Armut durch Sicherung eines Minimums an materiellem Lebensstandard zählt somit zu den wesentlichen sozialstaatlichen Teilhabegarantien. Bündnis
90/Die Grünen sind der Ansicht, dass der jetzige ALG II-Regelsatz nicht den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt. Wir haben dem Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Anfang dieses Jahres verabschiedet wurde, daher nicht zugestimmt. Das heutige Arbeitslosengeld II müsste unseres Erachtens höher liegen.

Die relative Armut wird indes anders berechnet. Sie bezeichnet den Anteil der Personen in Haushalten, deren bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60% des Mittelwertes (Median) aller Personen beträgt. Die so genannte Armutsrisikoschwelle liegt im Normalfall oberhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums.

Für Ihren individuellen Fall ist es natürlich nicht ganz so einfach, an dieser Stelle Berechnungen durchzuführen. Grundsätzlich gilt, dass sich Ihr Anspruch aus der Gegenüberstellung von Einkommen gegen den Bedarf berechnet. Zu Ihrem Bedarf gehören die Regelbedarfe, ggf. Mehrbedarfe
sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Ich möchte Ihnen raten, sich an eine soziale Beratungsstelle zu wenden, die mit Ihnen den individuellen ALG-II-Anspruch berechnen kann. Ggf. kann Ihnen dann auch rechtsberatend geholfen werden, um einen Widerspruch einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Steiner, MdB
Umweltpolitische Sprecherin
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen