Frage an Eberhard Rotter bezüglich Bildung und Erziehung

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Eberhard Rotter
CSU
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Frage von Johanna S. •

Frage an Eberhard Rotter von Johanna S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Rotter,

ich arbeite seit einigen Jahren als Erzieherin in der Mittagsbetreuung in Bad Hindelang. Seit dem Schuljahr 2009/2010 können wir an der Schule ein warmes Mittagessen anbieten, worüber ich sehr froh bin, da es für manche Kinder die einzige warme Mahlzeit am Tag darstellt.
Nun ist es eine bedauerliche Tatsache, daß sich alleinerziehende Väter oder Mütter und auch Familien, die im Billiglohnbereich arbeiten, die entstehenden Kosten von € 2,90 pro Essen nicht leisten können. So habe ich den aktuellen Fall einer Familie, die, obwohl beide Elternteile arbeiten auf das gemeinsame Mittagessen gern verzichten würden, da ihnen die monatlichen Kosten in Höhe von ca. € 50,-- ein Loch in das Budget reißen. (Die Kinder essen an zwei Tagen in der Woche)
Meine Frage: Ist es möglich an die Grund- und Hauptschule Bad Hindelang oder an den Träger der Mittagsbetreuung das Familienzentrum Rockzipfel e. V. in Sonthofen einen Zuschuß für das Mittagessen zukommen zu lassen? Ich spreche dabei nicht von Milliarden oder Millionen, auch nicht von Hunderttausenden, sondern von einer regelmäßigen oder einmaligen Zuwendung, die diesen Kindern zu Gute kommen kann.
Oder gibt es sonst eine Möglichkeit, wie diesen Familien geholfen werden kann.
Dieses Schreiben ist kein Witz, sondern bitterer Ernst.

In der Hoffnung auf Ihre positive Antwort verbleibe ich
Johanna Sanktjohanser

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Sanktjohanser,

seit April 2009 gibt es die Möglichkeit, dass der Freistaat Bayern die Teilnahme bedürftiger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen in Ganztagsschulen und in Grundschulen mit Mittagsbetreuung fördert. Die Richtlinien des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen besagen, dass Gemeinden und Landkreise gefördert werden, die ihrerseits auch bereit sind, einen eigenen Zuschuss für die betroffenen Kinder zu leisten.

Wenn der Markt Bad Hindelang an diesem Programm teilnimmt, hat er bei der Regierung von Schwaben spätestens sechs Wochen nach Ende der Sommerferien für das laufende Schuljahr einen Antrag zu stellen. Er erhält dann pro bedürftigem Schüler pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro, unter der Voraussetzung, dass er selbst einen Eigenanteil von mindestens 200 Euro pro Schüler und Jahr erbringt.

Es muss allerdings eine regelmäßige Mittagsverpflegung, mindestens an vier Tagen wöchentlich eingerichtet sein; ausnahmsweise ist eine Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung an drei Tagen pro Woche ausreichend.

Sofern die Eltern nicht in der Lage sind, die restlichen Kosten der Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten selbst zu tragen, kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise durch Beiträge Dritter (z. B. Spenden, Sponsoring) erbracht werden. Als möglicher Sponsor käme m. E. der "Allgäuer Hilfsfond", der beim Landratsamt Oberallgäu angesiedelt ist, in Betracht.

Die genauen Förderrichtlinien kann der Markt Bad Hindelang beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen erhalten (Az: A 3/1592/1/09).

Mit besten Grüßen

Eberhard Rotter