Frage an Edelgard Bulmahn bezüglich Umwelt

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Edelgard Bulmahn
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Frage von Eberhard T. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Eberhard T. bezüglich Umwelt

Ich fahre einen Volkswagen mit einem Saisonkennzeichen 05-10 und habe einen Dieselpartikelfilter einbauen lassen. Leider schreibt mir das Finanzamt, dass ich nicht die volle Steuererleichterung von 330,- Euro bekomme. Ich zahle für jeweils ein halbes Jahr Kfz-Steuern (154 Euro), da aber der Förderzeitraum so bemessen wird wie bei einem Vollzahler, bekomme ich nur einen Teil der Förderung aufgrund der neuen Gesetzeslage des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ab Dezember 2008. Warum wurde das so entschieden vom Gesetzgeber und warum stösst man damit Autofahrer wie mich vor den Kopf? Eine vernünftige Begründung habe ich in diversen BT-Drucksachen nicht gefunden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tieck,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Wissenschaftliche Studien weisen schon seit langem nach, dass Partikelemissionen schädlich für Umwelt und Gesundheit sind. Insbesondere in Ballungsgebieten bestehen erhebliche Probleme, die Grenzwerte des Bundes-immissionsschutzgesetzes einzuhalten. Die Reduktion von Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist also dringend geboten. Deshalb freue ich mich über jeden Bürger und jede Bürgerin, die sich für die Nachrüstung eines Partikelfilters entscheidet.

Damit die Kosten für eine solche Nachrüstung überschaubar bleiben, wurde sie durch eine befristete Steuerbefreiung von 330 Euro gefördert. Diese konnte in voller Höhe jedoch nur gewährt werden, wenn tatsächlich eine Kfz-Steuer von 330 Euro oder mehr zu bezahlen war. Dies war sowohl bei Diesel-Pkw mit einem Saisonkennzeichen wie auch z.B. bei Fahrzeugen schwer behinderter Halter nicht der Fall. Ein Anspruch auf eine entsprechende Vergütung bestand nicht.

Diese Tatsache stellt ist ein Nachteil dar, der bei einer Förderung durch steuerliche Anreize im Grunde immer entstehen muss. Wir haben daher in den Ausschussberatungen eine entsprechende Änderung durchgesetzt. Ab dem 01. September 2009 wird die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern auf einen direkten Zuschuss in Höhe von 330,-€ umgestellt. Jeder Umbau wird somit unabhängig von der zu zahlenden Kfz-Steuer im vollen Umfang gefördert.

Es tut mir leid, dass Sie gerade vor dem Hintergrund Ihres vorbildlichen Verhaltens– nämlich so schnell als möglich einen Partikelfilter einzubauen – von dieser Änderung nicht mehr profitieren können.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB