Frage an Edelgard Bulmahn bezüglich Bildung und Erziehung

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Edelgard Bulmahn
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Frage an Edelgard Bulmahn von Peter E. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Bulmahn!

Mit großem Stolz hat das Bundesbildungsministerium vor wenigen Tagen die Meldung "Deutsche studieren immer häufiger im Ausland" verbreitet. Dabei wurde erwähnt, dass die "Mitnahme" des BAFöGs eine große Rolle spiele.

Unser Sohn studiert nach einem äußerst aufwendigen Aufnahmeverfahren seit dem ersten Semester in den USA. Trotz der immens hohen Studiengebühren gibt es keinerlei (deutsche) staatliche Förderung.

Es gibt kein BAFöG und wir können keinen einzigen Euro bei der Einkommensteuer-Erklärung absetzen. absetzen. Das Kindergeld, das wir weiter erhalten, ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Oder können Sie mir einen "Topf" nennen, den ich bisher übersehen habe?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Exner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Exner,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Bildung. Eine Förderung mit BAföG-Mitteln für ein Studium in Ausland ist nur dann möglich, wenn Ihre Sohn eine einjährige Startphase an einer deutschen Universität absolviert hat. Um einen erfolgreichen Einsatz der Förderungsmittel zu gewährleisten und Missbräuche zu verhindern, hat der Gesetzgeber die einjährige "Orientierungsphase" in Deutschland vorgesehen. Hintergrund dieser "Startphase" ist, dass die Studierenden erste akademische Erfahrungen im eigenen Sprach- und Kulturraum erwerben, die ihnen eine solide Basis für ihre weitere Studienplanung und ggf. die Fortsetzung der Ausbildung im Ausland vermitteln. Gleichzeitig dient die obligatorische Startphase an einer deutschen Ausbildungsstätte der Vorbeugung von missbräuchlicher Inanspruchnahme deutscher Förderungsmittel durch Personen, die beispielsweise nur kurzfristig und zu dem alleinigen Zweck in Deutschland erwerbstätig sind, sich einen BAföG-Anspruch für eine (Voll-)Ausbildung im Ausland zu verschaffen. Eine vergleichbare Regelung hat sich in der Praxis der Begabtenförderungswerke bewährt.

Diese bestehenden Förderungsmöglichkeiten von Auslandsaufenthalten für deutsche Studierende sind im europäischen Vergleich sehr weit reichend. Innerhalb der Europäischen Union räumt nur eine kleine Minderheit von Staaten ihren Staatsangehörigen uneingeschränkte Förderungsmöglichkeiten für vollständige Ausbildungen im Ausland ein. Nach einer Erhebung der EU-Kommission waren dies im Studienjahr 1997/98 Dänemark, Luxemburg, Finnland und Schweden. Griechenland und Portugal kennen gar keine Förderungsmöglichkeit für Studierende, die ihre Erstausbildung im Ausland durchführen. Vergleichbare größere Industriestaaten wie Frankreich, Großbritannien oder Italien fördern nur zeitlich begrenzte Studienaufenthalte im Ausland bzw. Vollstudien nur in Ausnahmefällen in bestimmten Zielländern oder Hochschulen. Wenn Deutschland die Mitnahme von BAföG-Mitteln in alle EU-Mitgliedstaaten bis zum Abschluss der Ausbildung gestattet, übernimmt es damit eine herausragende Position innerhalb der Union.

Viele ausländische Universitäten bieten jedoch Stipendien für ausländische Studierende an, hierüber müssten Sie sich dann vor Ort erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Edelgard Bulmahn