Frage an Edelgard Bulmahn bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Edelgard Bulmahn
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Frage an Edelgard Bulmahn von Ulrich G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Das neue Rentenrecht sieht die Möglichkeit vor, dass Arbeitnehmer, die mind. 35 rentenpflichtige Versicherungsjahre vorweisen können, max. 3 Jahre früher in Rente zu gehen - entsprechende Rentenabschläge von mtl. 0,3 % in Kauf nehmend - also anstelle, z. B. mit 64 Jahren anstatt mit 67Jahren.

Arbeitnehmer, die mind. 45 rentenversicherungspflichtige Jahre vorweisen, dürfen zwar in Zukunft nach wie vor mit 65 Jahren in Rente gehen. Diesen Arbeitnehmen wird die Möglichkeit der flexiblen Rente jedoch nicht gewährt. Sie haben der gesetzlichen Regelung zufolge nicht die Chance unter ebensolchen mtl. Rentenabzügen breits mit 62 Jahren in Rente gehen, obwohl sie bereits 45 Jahre Rentenansprüche angehäuft haben. Diese Regelung widerspricht nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz sondern stellt überdies diejenigen, die längere Berufsjahre leisten, sogar schlechter. Wird die SPD diese Regelung korrigieren im Falle eines Wahlerfolges?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Gottschlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gottschlich,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Regelung mit dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen zu können, ist eine besondere Regelung für langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. Nach dem neuen Rentenrecht besteht aber auch für diese Versicherten die Möglichkeit, bereits vorzeitig in Rente zu gehen. Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr führt dies zu entsprechenden Rentenabschlägen von monatlich 0,3%. Insofern entspricht die von Ihnen geschilderte Annahme nicht den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen und eine Änderung ist hier aus meiner Sicht nicht notwendig.

Sollten Sie sich auf einen konkreten Fall beziehen, so spielen hier vielleicht noch andere Rahmenbedingungen eine Rolle, die mir jedoch nicht bekannt sind. Ich empfehle Ihnen hier für eine Klärung eine persönliche Beratung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eines Sozialverbandes in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn