Frage an Elke Ferner bezüglich Familie

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Elke Ferner
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Frage von Ingrid D. •

Frage an Elke Ferner von Ingrid D. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Ferner,

trotz vieler Übereinstimmungen mit SPD-Positionen hadere ich persönlich mit folgender Frage
Wie viele Frauen meiner Generation (geb. 1961) habe ich für die Erziehung meiner 3 Kinder die berufliche Karriere zurückgesteckt. Trotz des Gefühls dafür gesellschaftlich fast geächtet zu werden, habe ich dies sehr gern und aus voller Überzeugung getan. Staatliche finazielle Unterstützung habe ich dafür nie in Anspruch genommen auch nicht in Form von Betreuungsleistungen.
Nun wo die Kinder selbständig werden und ich wieder dazuverdiene (deutlich weniger als mein Mann) droht uns durch Verlust des Ehegattensplittings wieder eine finanzielle Benachteiligung. Außerdem würde ich mir unbedingt eine bessere Berücksichtigung der Familienleistung bei der Rentenberücksichtigung wünschen.
Wie stehen Sie dazu ?

Danke für eine Antwort

Mit freundlichen Grüßen
I. Dressel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dressel,

vielen Dank für Ihre Fragen über abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte.

Frauen sind besonders stark von Altersarmut bedroht. Die Gründe sind vielfältig: hoher Teilzeitanteil, schlechte Bezahlung, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten usw. Deshalb haben Frauen häufig auf eine eigene Berufstätigkeit verzichtet, längere Unterbrechungszeiten in Kauf genommen bzw. ihren Beruf nur eingeschränkt ausgeübt. Dies wirkt sich negativ auf die Rentenhöhe aus. Deshalb wird die SPD nach der Regierungsübernahme die „Solidarrente“ einführen. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte mit 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren die Rente nicht unter 850 € liegt. Im Gegensatz zu Frau von der Leyens „Lebensleistungs“-Rente, für die 40 Versicherungsjahre benötigt werden, ist private Vorsorge keine Voraussetzung für den Rentenbezug.

Insbesondere werden von der „Solidarrente“ Frauen, die von Arbeitslosigkeit betroffen waren oder nach der Geburt ihrer Kinder nur wenig verdient oder gearbeitet haben, profitieren. Neben der Höherwertung von Zeiten von Arbeitslosigkeit beinhaltet das Konzept der „Solidarrente“ auch eine bessere Bewertung von Beitragszeiten, die parallel zur Kindererziehung erbracht werden. Die bessere Bewertung gibt es bereits für Beitragszeiten ab 1992; wir wollen diese auch auf Zeiten davor ausdehnen. Damit werden gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessert, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Frauen, die von Altersarmut betroffen sind, profitieren auf diese Weise mit einer Rente in Höhe von 850 Euro.

Die „Mütterrente“ selbst wurde – so wie wir sie heute kennen – durch das „Rentenreformgesetz 1992“ eingeführt. Für Geburten ab 1992 wurde die Anrechnungszeit von bisher ein auf drei Jahre erhöht. Union und FDP haben sich damals für eine Stichtagsregelung entschieden, um kostenintensive Verbesserungen überhaupt erreichen zu können.

Zum aktuellen Vorschlag von CDU/CSU möchte ich gleich vorweg schicken: Bislang liegt dem Deutschen Bundestag kein Gesetzentwurf vor, mit dem eine Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hergestellt werden soll. Das Anliegen ist verständlich und wünschenswert, es muss aber auch bezahlbar sein und seriös finanziert werden.

CDU und CSU versprechen in ihrem Wahlprogramm, dass für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, ein weiteres Kindererziehungsjahr rentenrechtlich anerkannt wird. Damit wäre zwar eine Besserstellung gegenüber der geltenden Rechtslage, aber immer noch keine Gleichstellung erreicht. Ein zusätzlicher Entgeltpunkt entspricht in Westdeutschland gegenwärtig einer Rentenzahlung von 28,14 Euro brutto/Monat, in Ostdeutschland von 25,74 Euro brutto/Monat. Die Kosten belaufen sich damit auf ca. 6,6 Mrd. Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Beitragssatzerhöhung um 0,6 Prozentpunkte.

Bei der Frage der Finanzierung muss daher eine seriöse Lösung gefunden werden. Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ist eine sozialpolitische Leistung. Deshalb müssen die rentenrechtlichen Ansprüche aus dem allgemeinen Steuertopf und nicht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden. Seit 1999 zahlt der Bund deshalb aus dem Bundeshaushalt Beiträge für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung. Für zurück liegende Geburten müsste der allgemeine Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung entsprechend erhöht werden, weil für die Zeiten vor 1992 bisher keine Beiträge gezahlt wurden.

Die Union behauptet nun, dass zusätzliche Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder kostenneutral über die Rentenversicherung zu finanzieren wären. Das ist schlicht und ergreifend falsch – wie auch die Deutsche Rentenversicherung selbst festgestellt hat. Die Rücklage der Rentenversicherung dient zur Abfederung konjunktureller Schwankungen. Damit wird sichergestellt, dass die Renten auch bei Schwankungen der Beitragseinnahmen ausgezahlt werden können, ohne dass sofort eine Beitragssatzanhebung notwendig ist. Da CDU/CSU eine Finanzierung über Steuermittel ausschließen, würde die Plünderung der Rücklagen der Rentenversicherung unweigerlich sehr schnell zu Beitragserhöhungen führen. Dies hat die Union aber bisher ausgeschlossen. Mit dem Griff in die Rentenkasse würde die Union wie schon in den 1990er Jahren die Kosten von sozialpolitischen Leistungen ausschließlich den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern auferlegen.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Union bzw. die derzeitige Regierungskoalition noch vor der Bundestagswahl einen konkreten Vorschlag mit einer seriösen Finanzierung im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt hätte. Ein solcher Vorschlag wäre an der SPD sicher nicht gescheitert. Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles, hatte der CDU bereits angeboten, einen entsprechenden Vorschlag im Bundestag mit zutragen.

Das Ehegattensplitting bleibt Ihnen auch weiterhin erhalten, da die von uns angestrebten Neuregelungen sich nicht auf bereits bestehende Ehen auswirken. Wir wollen Lebensentscheidungen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, nicht im Nachhinein konterkarieren. Was wir wollen ist Folgendes: eine gerechtere Besteuerung bei Verheirateten durch die Einführung eines sogenannten Faktorverfahrens, das beide Einkommen mit dem selben Durchschnittssteuersatz besteuert - an der Jahressteuer ändert das nichts! Außerdem wollen wir für neu eingegangene Ehen das Ehegattensplitting durch einen Partnerschaftstarif ersetzen, der die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung in jedem Fall steuerlich freistellt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner