Werden Sie die Finanzierungsbeschränkung für Psychotherapeutische Leistungen im "GKV-Stabilisierungsgesetz" aufheben?
Mit großer Sorge betrachtet meine Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten das geplante "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung".
Vor allem für psychotherapeutische Praxen bedeuten die bisherigen Inhalte der Gesetzesvorlage eine deutliche finanzielle Verschlechterung, die letztlich zu einer noch schlechteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird.
Bitte überprüfen Sie im Gesetzesentwurf insbesondere die
- Einführung einer Deckelung psychotherapeutischer Leistungen
- Streichung von Zuschlägen für Kurzzeitpsychotherapie
- Koppelung der Honorierung an die Grundlohnrate
Diese Veränderungen sind besonders negativ und verursachen letztlich für die Gesellschaft langfristig wieder Mehrkosten.
Weitere Informationen:
https://www.dgvt.de/aktuelles/news-details/effizienz-ermoeglichen-statt-versorgung-deckeln/
Sehr geehrter Herr N.,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Informationen zur Honoraranpassung in der Psychotherapie und deren Auswirkungen auf die Versorgung. Ich nehme Ihre Einschätzungen zu den Auswirkungen der Vergütungsanpassung sehr ernst – gerade auch wegen der Kurzfristigkeit der Anpassungen und deren Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation von Praxen und angesichts der ebenso kurz darauf vorgelegten Vorschläge im BStabG.
Die Herausforderung bei der Vergütung von ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen nicht politisch festgesetzt werden, sondern die Selbstverwaltungspartner (hier GKV-SV und Kassenärztliche Bundesvereinigung) Details zur Leistungserbringung und Vergütungen festlegen. So kann die Fachlichkeit bei Anforderungen und Vergütungssätzen sowie Erfahrungen aus dem Praxisalltag adäquat in die Verhandlungen einfließen und Berücksichtigung finden. Dieses Verfahren und seine Schritte sind im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt und es werden dazu Daten des statistischen Bundesamts herangezogen, um dem Argument vorenthaltener Informationen zu entgehen und auf Basis neutraler Informationen die Angemessenheit und Weiterentwicklung der Vergütung prüfen zu können.
Daher ist nicht vorgesehen, dass konkrete Ziffern von politischer Seite her korrigiert werden können. Das haben wir im Rahmen eines Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, das ich mitinitiiert hatte als Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auch nochmal gemeinsam ausgelotet. Das BMG hat als Rechtsaufsicht nur die Möglichkeit, Verfahren und Grundlagen, die gesetzlich festgelegt sind, zu prüfen, wobei eine inhaltliche Prüfung und Bewertung des Ergebnisses allerdings wie erwähnt nicht stattfindet (die Expertise dazu sitzt ja vor allem bei den Selbstverwaltungspartnern). Die Prüfung des BMGs fiel ohne Beanstandungen aus, sodass der Beschluss wie gefasst in Kraft getreten ist.
Wie im Rechtsstaat üblich können solche Regelungen gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Entsprechend hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage gegen den Beschluss beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Ich bin mir aber, auch gerade angesichts der Coronapandemie sowie der aktuellen weltpolitischen Krisen und Unsicherheiten, bewusst, von welcher Bedeutung eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ist. Daher setze ich mich für eine gesonderte Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychotherapie ein und für weitere Verbesserungen der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen, für die im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wichtige Maßnahmen geregelt werden konnten. Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz habe ich daher auch die Problematik der Budgetierung bei halben Sitzen angesprochen. Ich sehe hier einen Weg wie ihn der ehemalige unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses Prof. Josef Hecken aufzeigt: Eine zusätzliche Vergütung doch zu ermöglichen, wenn es um die schwer erkrankten Patientinnen und Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche, geht. Hierfür setze ich mich mit aller Kraft in den aktuellen Verhandlungen ein. Mir ist bewusst, dass eine Reform der GKV-Finanzen unumgänglich ist, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf. Das würde nicht nur meinem, sondern dem Gerechtigkeitsempfinden aller Beitragszahler widersprechen. Daher braucht es ein gerechtes Gesamtpaket, das solche Möglichkeiten wie die eben beschriebene zulässt, um die Akzeptanz der Mehrheit der Menschen zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB
