Frage an Engelbert Wistuba bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Engelbert Wistuba
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Frage an Engelbert Wistuba von Daniel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wistuba,

ich wende mich an Sie, in der Hoffnung, die von Frau von der Leyen geplante Einführung der Zensur des Internets nach chinesischem Vorbild auch in Deutschland noch aufhalten zu können.

Die Gegenargumente sind (auch Frau von der Leyen) bekannt, werden aber ignoriert. Der Mißbrauch dieser das vorgegebene Problem nicht einmal ansatzweise lösenden Technik ist vorprogrammiert!

Welche Möglichkeiten und Chancen bestehen jetzt noch, dem demokratiefeindlichen Treiben dieser übereifrigen und anmaßenden Ministerin ein Ende zu setzen? Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen,

D. Bayer

P.S.: Ich bin in 12 Jahren intensiver Internetnutzung NICHT EINMAL auf Seiten mit Kinderporno-Material gestoßen. Nicht ein einziges Mal!

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SPD

Sehr geehrter Herr Bayer,

inzwischen hat sich das Bundeskabinett der Thematik angenommen. Anbei der Wortlaut einer diesbezüglichen Pressemitteilung:

Ka­bi­nett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos
Ber­lin, 22. April 2009

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 22.04. 2009 auf Vor­la­ge des Bun­des­mi­nis­ters für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie den Ent­wurf für ein Ge­setz zur Be­kämp­fung der Kin­der­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen be­schlos­sen. Es setzt damit die erst kürz­lich be­schlos­se­nen Eck­punk­te um.

Die neuen Re­ge­lun­gen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich - wie in den Eck­punk­ten fest­ge­legt - auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kin­der­por­no­gra­phi­schen In­hal­ten.

Kin­der­por­no­gra­phie ist die Do­ku­men­ta­ti­on von Kin­des­miss­brauch und der se­xu­el­len Aus­beu­tung von Kin­dern. Hin­ter jedem Bild und jedem Film steht ein miss­brauch­tes Kind. Trotz in­ter­na­tio­na­ler An­stren­gun­gen zur Tä­ter­er­mitt­lung und Schlie­ßung von Web­si­tes blei­ben An­ge­bo­te mit kin­der­por­no­gra­phi­schen In­hal­ten im In­ter­net ab­ruf­bar und neh­men be­stän­dig zu. Die po­li­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­tis­tik ver­zeich­net seit Jah­ren einen An­stieg bei der Ver­brei­tung der Kin­der­por­no­gra­phie im Netz. So ist al­lein in Deutsch­land im Zeit­raum von 2006 auf 2007 ein Zu­wachs von 111 % zu ver­zeich­nen (2936 auf 6206 Fälle).

Gegen die se­xu­el­le Aus­beu­tung von Kin­dern im In­ter­net muss mit allen rechts­staat­li­chen Mit­teln vor­ge­gan­gen wer­den. Die Täter müs­sen wei­ter­hin mit Hoch­druck er­mit­telt und kin­der­por­no­gra­phi­sche Sei­ten ge­schlos­sen wer­den. Das heute im Ka­bi­nett be­schlos­se­ne Ge­setz will - im Rah­men einer Ge­samt­stra­te­gie gegen den se­xu­el­len Miss­brauch von Kin­dern und sei­ner Dar­stel­lung im In­ter­net - die be­ste­hen­den Mög­lich­kei­ten wirk­sam er­gän­zen.

We­sent­li­che In­hal­te des ge­plan­ten Ge­set­zes sind:

* Auf der Basis von Sperr­lis­ten des Bun­des­kri­mi­nal­amts wer­den alle gro­ßen pri­va­ten In­ter­net­zu­gangs­an­bie­ter ver­pflich­tet, den Zu­gang zu kin­der­por­no­gra­phi­schen In­hal­ten im In­ter­net durch ge­eig­ne­te tech­ni­sche Maß­nah­men zu er­schwe­ren;
* Aus prä­ven­ti­ven Grün­den wird ge­gen­über den be­trof­fe­nen Nut­zern über eine sog. Stopp­mel­dung klar­ge­stellt, warum der Zu­gang zu einem kin­der­por­no­gra­phi­schen An­ge­bot er­schwert wird
* Die Zu­gangs­an­bie­ter haf­ten nur, wenn und so­weit sie die Sperr­lis­te des Bun­des­kri­mi­nal­amts nicht ord­nungs­ge­mäß um­set­zen.
* Die an­fal­len­den Daten kön­nen für die Straf­ver­fol­gung ge­nutzt wer­den.

Die Bun­des­re­gie­rung weiß, dass mit die­sen Re­ge­lun­gen ge­setz­ge­be­ri­sches Neu­land be­tre­ten wird. Sie schlägt des­halb auch vor, dass in­ner­halb von zwei Jah­ren nach In­kraft­tre­ten des Ge­set­zes eine Eva­lu­ie­rung er­folgt.

Das Ge­setz zur Be­kämp­fung von Kin­der­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen ist unter www.bmwi.de ab­ruf­bar.

Der Vergleich mit China ist hier meines Erachtens nicht angebracht. Mit dieser politischen Initiative wird ja nicht ein Regime gestützt, sondern es geht um den Schutz von Kindern.
Die Bundesregierung ist sich im Klaren darüber, dass die gesetzliche Initiative allein das Problem nicht lösen wird. Aber sie trägt dazu bei.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB