Wie halten Sie es mit der IHRA-Antisemitismus-Definition?

Enja Springob
Die Linke
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Frage von Klaus M. •

Wie halten Sie es mit der IHRA-Antisemitismus-Definition?

Sehr geehrte Frau Springob,

in der letzten Zeit häufen sich in den Medien Berichte über antisemitische Äußerungen in der Politik sowie im Kulturbetrieb.

In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog haben zahlreiche Rechtswissenschaftler:innen bereits im Dezember 2023 die Verfassungsproblematik der Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition "Antisemitismus" in Deutschland aufgezeigt. ( https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihra-arbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/ )

In die gleiche Richtung argumentiert der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers ( https://media.frag-den-staat.de/files/foi/912623/gutachtenmllers-2024-bkm.pdf ) in einem vom BKM in Auftrag gegebenem Gutachten.

Können Sie sich in Hinblick auf diese Einschätzungen klar und eindeutig gegen die Anwendung der IHRA-Definition bei der Identifizierung von Antisemitismus durch Berliner Landesbehörden aussprechen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von Die Linke

Entscheidend ist aus meiner Sicht nicht, welche Definition die „richtige“ ist, sondern wofür staatliche Stellen eine Definition verwenden. Arbeitsdefinitionen von Antisemitismus sind Hilfsmittel, um Antisemitismus zu erkennen, zu erfassen und darüber zu sprechen. Sie sind keine Gesetze. Darauf weisen auch zahlreiche Rechtswissenschaftler*innen hin, wie im erwähnten Verfassungsblog oder im Gutachten des Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers: Problematisch wird es, wenn eine rechtlich unverbindliche Definition zum Maßstab für staatliche Eingriffe gemacht wird.

Diese Kritik teile ich. Wenn Berliner Landesbehörden Fördermittel verweigern, Veranstaltungen untersagen oder in die Kunst-, Wissenschafts- oder Meinungsfreiheit eingreifen, braucht es dafür eine gesetzliche Grundlage und eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall, nicht den bloßen Verweis auf eine Definition. Die zurückgezogene Antidiskriminierungsklausel in der Berliner Kulturförderung hat gezeigt, wohin es führt, wenn man das missachtet.

Gleichzeitig gilt: Antisemitismus in Berlin nimmt zu, und Jüdinnen und Juden müssen hier sicher leben können. Dazu gehört, Antisemitismus klar zu benennen, auch dann, wenn er sich als Kritik an Israel ausgibt, und zugleich legitime Kritik an der Politik der israelischen Regierung nicht unter Generalverdacht zu stellen. Ich setze mich für eine Strafverfolgung antisemitischer Taten, für Bildungs- und Präventionsarbeit und für den Schutz jüdischer Einrichtungen ein.