Frage an Eugen Schlachter von Georg W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schlachter,
eigentlich wollte ich meine Frage an Ihren Kollegen Herrn Schneider stellen, da die Aussichten auf eine Antwort von ihm erfahrungsgemäss gegen Null tendiert, stelle ich meine Frage an Sie.
Gemäss Wassergesetz BW und EU WRRL müssen entlang unserer Fließgewässer Gewässerrandstreifen angelegt werden, diese fehlen im Kreisgebiet - speziell im Rißtal, wo der Biber seine Schwerpunktverbreitung hat - weitestgehend. Bemühungen, dies zu ändern sind nicht erkennbar. Pflugschar, Gülle und Agrochemie reichen direkt und ohne Puffer an und in die Gewässer. Unsere Bibervorkommen werden inzwischen von allen Seiten heftig attakiert, Anzeigen gegen Verstöße verlaufen im Sand. Würden unsere Fließgewässer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, hätten wir kein nennenswertes "Biberproblem"!
Wie stehen die Grünen zu diesem Problem?
Georg Walcher Laupheim
Sehr geehrter Herr Walcher,
wir stehen klar zum Wassergesetz und den darin enthaltenen Forderungen (u.a. Gewässerrandstreifen). Dazu habe ich mit dem Landratsamt mit Einsatz des Umweltministeriums schon mehrfach korrespondiert. Als MdL habe ich allerdings keine Ordnungs- bzw. Polizeigewalt. Insofern kann ich nur auf Problemlagen hinweisen und um Bereinigung bitten. Detaillierte Belege meiner Aktivitäten liefer ich gerne per direkter Mail.
Freundliche Grüße
Eugen Schlachter, MdL