Was ist Ihre persönliche Position zum Deutschtest ("Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse" / Goethe SD1 (Level A1-A2) im Rahmen des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsbürgern?

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Frage von Daniel L. •

Was ist Ihre persönliche Position zum Deutschtest ("Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse" / Goethe SD1 (Level A1-A2) im Rahmen des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsbürgern?

Es kommt beim Deutschtest zur sogenannten "Inländerdiskriminierung" der deutschen Ehepartern, denn diese werden im Vergleich zu anderen EU-Bürgern grds. benachteiligt. Mit der letzten Änderung (Chancen-Aufenthaltsrecht) werden nunmehr sogar vermeintliche Fachkräfte aus dem Ausland und deren Ehepartner vom Deutschtest ausgenommen, während rückkehrwillige Auslandsdeutsche und deren Familienmitglieder weiterhin an einer Rückreise gehindert werden. Die Dokumente zur Abwägung dieser verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung hält das BMI unter Verschluss (Anfrage #277507 bei FragDenStaat).

Es gibt beim Deutschtest für sehr viele Personengruppen Ausnahmen (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Familienmitglieder anderer EU-Bürger...).

Es bleibt nach all diesen Ausnahmen (nicht abschließend) eigentlich nur noch eine Personengruppe übrig: Ehepartner aus ("ärmeren") Drittstaaten von deutschen Staatsbürgern.

Vor diesem Hintergrund halte ich diesen Sprachnachweis für nicht mehr tragbar.

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Sehr geehrter Herr L.

Was Sie fordern, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, sondern ist in einem Bundesgesetz geregelt. Nichtsdestotrotz unterstütze ich und wir GRÜNE Ihr Anliegen: Wir Bündnisgrüne haben uns sehr dafür eingesetzt, im Koalitionsvertrag den Wegfall des Sprachnachweises vor Einreise zu verankern. Ehepartner*innen soll es danach ermöglicht werden, den Sprachkurs auch erst unverzüglich nach Einreise zu absolvieren. Das beinhaltet auch die Möglichkeit einen Integrationskurs zu besuchen. Wir sind der Auffassung, dass Familien nicht unnötig voneinander getrennt werden sollten und sich Sprachkenntnisse ohnehin einfacher im Inland erwerben lassen. Einen ersten Schritt bei der Streichung des Erfordernisses sind wir bereits im Rahmen des Chancenaufenthaltsrechts gegangen. Beim Ehegattennachzug von Fachkräften entfällt das Sprachnachweiserfordernis vor Einreise. Wir hätten uns bereits zu diesem Zeitpunkt eine umfassende Regelung gewünscht. Nun setzen wir uns innerhalb der Ampel-Koalition dafür ein, das Vorhaben schnellstmöglich umfassend umzusetzen.

Herzliche Grüße

Eva Lettenbauer, MdL

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