Wie stehen sie einer Senkung der 5% Hürde auf 3% gegenüber, und was halten sie von der Einführung einer "Ersatzstimme", für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert?

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Eva Lettenbauer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Seraphim S. •

Wie stehen sie einer Senkung der 5% Hürde auf 3% gegenüber, und was halten sie von der Einführung einer "Ersatzstimme", für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert?

Sehr geehrte Frau Lettenbauer,
Gemäß Art. 20 Abs.2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird von selbigem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Insbesondere auch Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien sind wichtige Keime unseres demokratischen Rechtsstaats. Angesichts dessen halte ich die 5% Sperrklausel auf Bundes- wie auf Landesebene für unverhältnismäßig und demokratieschädlich, denn sie macht es kleinen Parteien effektiv unmöglich sich in Politik und Gesellschaft zu etablieren. Diese Beschneidung eines so fundamentalen Bürgerrechts schadet dem politischen Wettbewerb, fördert Politikverdrossenheit und rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Verschärft wurde diese Situation jüngst durch Streichung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht der Ampelregierung. Nicht zuletzt deshalb würde mich ihre Postion zu Sperrklausel und Ersatzstimme interessieren und ob sie sich in der bevorstehenden Legislaturperiode für ein demokratischeres Bayern einsetzen werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

danke für Ihre Frage. Von uns Grünen gibt es keine Bestrebungen die 5%-Hürde abzusenken oder eine weitere Ersatzstimme einzuführen. Die 5%-Hürde bewerten wir positiv, da eine stabile Regierungsfähigkeit gewährleistet sein muss. Mehr Mitbestimmung und ein modernes Update für das bayerische Landtagswahlrecht beschäftigen uns aber dennoch. So setzen wir uns für ein Paritätsgesetz ein, damit die im Parlament die Gleichberechtigung von Frauen, also die Gleichberechtigung der Hälfte der Bevölkerung, Wirklichkeit wird. Dadurch steigen auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten, denn Bürgerinnen und Bürger können mit unserem Gesetzentwurf in jedem Stimmkreis zwei Erststimmen vergeben, weil zwei Abgeordnete, ein Stimmkreis-Duo, gewählt werden. Auch setzen wir uns für die Absenkung des Wahlalters auf 16 ein. Weiter werden wir das Kommunal- und Bezirkswahlrecht reformieren, damit Menschen, die schon längere Zeit bei uns in Bayern leben, auch ohne deutschen Pass aktives und passives Wahlrecht erhalten.

Herzliche Grüße

Eva Lettenbauer

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