Frage an Ewald Schurer bezüglich Verbraucherschutz

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Ewald Schurer
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Frage von Doris S. •

Frage an Ewald Schurer von Doris S. bezüglich Verbraucherschutz

Zur Vorlage des Eckpunktepapiers von Herrn Seehofer zur Förderung der unsinnigen Gentechnologie, die bis heute nach dem schon Milliarden an Steuergelder und private Gelder dort verschwunden sind, noch keine Beweise erbracht haben, dass auch nur ein positiver Effekt aus dieser Technologie entsteht. Ich gehe jedenfalls seit diese Technologie immer mehr unsere Lebensmittel beeinflusst nur noch zum Biomarkt und fühle mich besser mit diesen Produkten. 70 bis 80 % der Bevölkerung greifen immer mehr zu ökologischen und gentechnisch freien Lebensmitteln. Wo werden diese Lebensmittel denn noch produziert und nach dem Gesetz herkommen? Wenn sich Herr Seehofer und die Frau Merkel durchsetzen? Wie werden Sie entscheiden?

Diplom-Agrar-Ing.
D. Seibt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Seibt,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01. März 2007, in der Sie mich auffordern, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen.

Der Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ist mir besonders wichtig, auch weil – wie Sie richtig sagen – die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen. Ihnen müssen auch langfristig gentechnikfreie Produkte angeboten werden können. Die konventionelle und die ökologische Lebensmittelwirtschaft wollen diesen Markt bedienen und das wachsende wirtschaftliche Potenzial ausschöpfen. Die Wahlfreiheit für Verbraucher und Lebensmittelproduzenten haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Nutzung der grünen Gentechnik darf nicht auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt gehen.

Das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitete und jüngst vom Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier für eine Novellierung des Gentechnikgesetzes gibt aus unserer Sicht noch keine befriedigenden Antworten darauf, wie der Bestand der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet werden kann. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns für deutliche Verbesserungen einsetzen.

Wir haben eine ausführliche Stellungnahme mit Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen verfasst, die Sie auf der Internetseite der SPD-Faktion unter www.spdfraktion.de in voller Länge einsehen können.

Meiner Meinung kann es nicht sein, das die gute fachliche Praxis lediglich zum Ziel hat, den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % einzuhalten. Ziel muss vielmehr die Verhinderung von Auskreuzungen und Verschleppungen sein. Es kann auch nicht sein, dass die gentechnikfreie Land- und Ernährungswirtschaft die Kosten von Tests und Vorsorgemaßnahmen tragen soll und damit riskiert wird, dass diese unwirtschaftlich wird. Nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes, auch aus wirtschaftlichen Erwägungen müssen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen das Vorsorge- und das Verursacherprinzip volle Geltung haben.

Wichtig ist, dass auch bei Schäden unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9% ein Ausgleich möglich sein muss. Sie haben in Ihrem Schreiben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Ernährungswirtschaft strenge Anforderungen an die Reinheit der Produkte hat und eine bloße Einhaltung der Kennzeichnungsschwelle von 0,9 % aus deren Sicht überhaupt nicht ausreichend ist. Die Folge ist, dass die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft bereits heute mit Risiken belastet wird. Eine Präzisierung des Gentechnikrechts muss Antworten darauf geben und darf nicht deren Lasten weiter erhöhen. Eine Absenkung der gegenwärtigen Sicherheitsstandards ist mit uns nicht zu machen.

Wir sehen weiterhin Forschungsbedarf vor allem in Fragen der Sicherheit und wollen die Forschung durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse erleichtern. Dabei ist zu beachten, dass im Unterschied zur Anwendung in der Medizin (rote Gentechnik) und der Anwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in der Industrie (weiße Gentechnik) die Anwendung in der Landwirtschaft (grüne Gentechnik) nicht im Labor sondern im offenen System, im Freiland stattfindet. Deshalb muss die Forschung strenge Sicherheitsauflagen einhalten.

Oberstes Ziel im Gentechnikrecht muss der Schutz von Mensch und Umwelt im sein. Alle Novellierungsbestrebungen werden sich daran messen lassen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ewald Schurer, MdB