Frage von Louise H. • 06.09.2021
Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?
Sehr geehrter Herr Schütz,
während meines Praktikums in einem psychosozialen Zentrum für Geflüchtete habe ich die Erfahrung gemacht, dass Klient*innen, augrund der Sprachbarriere einen erschwerten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel einer Psychotherapie haben. Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?
Antwort ausstehend von Fabian Schütz CDU