Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?

Fabian Schütz
CDU
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Frage von Louise H. •

Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?

Sehr geehrter Herr Schütz,
während meines Praktikums in einem psychosozialen Zentrum für Geflüchtete habe ich die Erfahrung gemacht, dass Klient*innen, augrund der Sprachbarriere einen erschwerten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel einer Psychotherapie haben. Warum wird dann die Sprachmittlung nicht auch für fremdsprachige Patient*innen, z.B. Geflüchtete ins SGB V aufgenommen, wie es für hör- und sprachbehinderte Menschen bereits der Fall ist?

Antwort ausstehend von Fabian Schütz
CDU