Selbstbestimmungsgesetz: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung bewahrt wird?

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Falko Droßmann
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Frage von Kathrin G. •

Selbstbestimmungsgesetz: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung bewahrt wird?

Sehr geehrter Herr Droßmann,

ich schreibe Ihnen besorgt über den aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, speziell § 3 Abs. 3. Dieser könnte Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung stärker von Betreuern abhängig machen und Diskriminierung begünstigen.

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Selbstbestimmung dieser Menschen bewahrt wird? Was tun Sie, um sicherzustellen, dass ihre Rechte geschützt sind? Wie stehen Sie zu einer Stärkung der Selbstbestimmung, auch für Personen unter Betreuung?

Ich bitte um Ihre Unterstützung, um sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin G.

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Hallo Kathrin G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst bin ich sehr froh, dass wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich das diskriminierende und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz abschaffen.

Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung bei Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.

Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung zur Kenntnis genommen. Dazu mache ich Sie gerne auf die folgende Passage im Gesetzesentwurf aufmerksam: „Für eine volljährige Person, für die in dieser Angelegenheit ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeordnet ist, […]“. Grundsätzlich kann also auch eine Person mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung Name und Geschlechtseintrag selbstständig ändern – wenn nicht explizit für diesen Fall ein Betreuungsvorbehalt angeordnet wurde. Ich gehe davon aus, dass eine solche Anordnung nur in extremen Ausnahmesituationen erfolgt.

Allerdings möchte ich auch betonen, dass im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes stattfinden. Zum Ergebnis dieser Verhandlungen kann ich aktuell noch keine Details nennen. Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Droßmann

 

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