Betrifft diese Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 7,5 % nur die staatliche Rente, oder wird die ZVK (Zusatzversorgungskasse) des öffentlichen Dienst mit berechnet?

Portrait von Felix Döring
Felix Döring
SPD
100 %
17 / 17 Fragen beantwortet
Frage von Christian S. •

Betrifft diese Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 7,5 % nur die staatliche Rente, oder wird die ZVK (Zusatzversorgungskasse) des öffentlichen Dienst mit berechnet?

Sehr geehrter Herr Felix Döring.
Ich habe 38 Jahre in der Krankenpflege gearbeitet und wurde zum 01.02.2012 aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geschrieben und in die volle Erwerbsminderungsrente geschickt. Also werde auch ich, den von Ihnen angekündigten Zuschläge von 7,5 % ab dem Juli 2023 provitieren, und das ist auch gut so. Man verdient wenig als Krankenpfleger und bekommt noch weniger Rente, die Verantwortung ist allerdings groß und dem Gehalt bzw. der folgenden Rente nicht angemessen. Frage: - Betrifft diese Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um 7,5 % nur die staatliche Rente, oder wird die ZVK (Zusatzversorgungskasse) des öffentlichen Dienst mit berechnet? Immerhin ist die ZVK ein Rentenbestandteil, sie ist nicht privat, man konnte sich nicht dagegen entscheiden, Beiträge wurden vom Gehalt automatisch abgeführt, daher müßte sie mit in die 7,5% einberechnet werden.
Bleiben Sie in diesen Zeiten weiterhin mutig, tapfer und vor allem gesund.
Christian S.

Portrait von Felix Döring
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich das nicht pauschal beantworten. Es gibt in Deutschland zahlreiche Zusatzversorgungskassen, die jeweils eigene Regularien haben. Ich würde Ihnen für eine sichere Auskunft daher empfehlen, sich direkt an Ihren Versicherer zu wenden. Dieser kennt auch die konkreten Bedingungen, die für Sie gelten. Als Bundestagsabgeordneter habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen (und das ist natürlich auch gut so) keinen Zugang zu Ihren Vertragsdokumenten.

Ich habe mich allerdings bei der VBL, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, erkundigt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund des Tarifvertrags Altersversorgung eine jährliche Rentenerhöhung von 1 % vorgesehen ist. Für freiwillige Versicherungen können abweichende Regeln gelten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Döring, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Felix Döring
Felix Döring
SPD