Welche (Gesetzes-)Vorhaben gibt es in BW aktuell in Sachen Windkraft und wie werden diese sich konkret auswirken? Wie kommt BW aus der Schlusslicht-Position der Flächenbundesländer?

Felix Herkens
Felix Herkens
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Roland S. •

Welche (Gesetzes-)Vorhaben gibt es in BW aktuell in Sachen Windkraft und wie werden diese sich konkret auswirken? Wie kommt BW aus der Schlusslicht-Position der Flächenbundesländer?

Sehr geehrter Herr Herkens,

in BW liegt der prozentuale Anteil des Windstroms am Nettostromverbrauch gerade mal bei der Hälfte des Anteils in BY (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Windenergie#Bestand_in_den_einzelnen_Bundesl%C3%A4ndern).
Sollten diese Zahlen stimmen, bin ich vorsichtig formuliert enttäuscht und frage mich wie man dies nach 10 Jahren grün geführter Landesregierung akzeptieren sollte.
Aber vielleicht gibt es ja Hoffnung, ich gespannt auf die Antworten auf beiden eigentlichen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland S.

Felix Herkens
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Herr S.,

Sie stellen eine wichtige und vollkommen berechtigte Frage, vielen Dank dafür. Denn der Ausbau der Windenergie ist zentrales Anliegen der Grünen. Wir brauchen die Windenergie, um den Anteil der Erneuerbaren am Strommix zu erweitern und so das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu schaffen. Das steht ganz oben auf unserer Agenda.

Leider ist es vollkommen richtig, dass der Ausbau dennoch nicht schnell genug vorangekommen ist. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist Baden-Württemberg anders als die anderen Flächen-Bundesländer kein idealer Standort für Windkraft. In den Regionen, die dennoch ausgewiesen werden können, waren die Genehmigungsverfahren teilweise sehr langwierig. Oft standen Artenschutzbedenken gegen einen zügigen Baubeginn, oder Bürger*innen- und Verbände-Initiativen klagten gegen den Bau von Windrädern und konnten so die Verfahren massiv verzögern.

Wichtig ist jetzt aber: dieses Problem wird seit dieser Legislaturperiode mit einer eigens dafür ins Leben gerufenen Task-Force Erneuerbare Energien angegangen. Sie stellt ein zentrales Vorhaben aus unserem Grün-Schwarzen Koalitionsvertrag dar und soll die Verfahrensdauer bei der Installierung von Windrädern und PV-Anlagen halbieren. Auch die Flächenverfügbarkeit wird erhöht. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren werden vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut.

Bis jetzt konnten zu diesem Zweck bereits Stabstellen für „Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ bei den einzelnen Regierungspräsidien aufgebaut werden, die den Ausbau besser koordinieren.

Der Ausbau von Windkraft und PV ist auch rechtlich im neuen Klimaschutzgesetz samt einer regionalen Planungsoffensive verankert, die durch den Fachbeitrag zum Artenschutz auch gewährleistet, dass beide Interessen – Artenschutz und der Ausbau der Erneuerbaren – berücksichtigt werden. Unnötige Blockaden ohne wissenschaftliche Grundlagen werden so vermieden.

Für die Flächenbereitstellung gibt es nun ein vereinfachtes Vergabeverfahren und ein neuer Handlungsleitfaden soll den Ausbau der Erneuerbaren in Wasserschutzgebieten besser begleiten.

Durch die Abschaffung des Widerspruchverfahrens kann außerdem gewährleistet werden, dass Projekte nicht mehr grundlos für Jahre blockiert werden.

All diese Maßnahmen haben schon zu einer Verkürzung der Genehmigungsverfahren beigetragen.

Was nun noch ansteht, ist eine weitere rechtliche Stärkung der erneuerbaren Energien durch ihre Verankerung in zahlreichen Fachgesetzen, die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren und die Erhöhung des Flächenziels der Erneuerbaren im Rahmen der Novelle zum Klimaschutzgesetz.

Denn es ist vollkommen klar: Wir müssen hier zügiger vorankommen, um unseren Klimaschutzzielen gerecht zu werden.

Freundliche Grüße

Felix Herkens

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