Nach aktueller (und für Ihre Kinder relevanter) Rechtslage musste sich ein Elternteil unbefristet mindestens acht Jahre vor Geburt des Kindes in Deutschland aufgehalten haben, damit das Kind nach dem Ius Soli Prinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen konnte
Ich möchten betonen, dass es unser aufrichtiges Anliegen ist, dass sämtliche Aufenthaltszwecke in Deutschland, einschließlich Forschungstätigkeiten, als relevant angesehen werden sollten, wenn es um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geht
Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Gesetzesnovelle planen, die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit zu verkürzen
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden
Wir planen die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, neben der erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit, zu legalisieren