(...) Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht. Wir haben im Ausschuss die Frage nach möglichen Verfehlungen von staatlichen Stellen untersucht, weshalb es für uns nicht relevant war, ob Herr Mollath Unterlagen an Leute im Ausland geschickt hat. Dies war nur seine Antwort auf die Frage, ob er neben den bekannten Unterlagen noch weitere Beweise vorlegen könnte. (...)
(...) Natürlich hat Herr Mollath eine Mitverantwortung dafür, dass es immer noch kein Gutachten gibt, dass ihm bescheinigt, dass er nicht (mehr) gemeingefährlich ist. Ich werfe ihm das auch nicht vor, da er ja nicht dazu gezwungen ist, mitzuwirken. (...)
Sehr geehrter Herr Lerche,
(...) Ich schließe gar nichts aus. Ich wundere mich nur, dass weder Frau Klarsfeld noch Herr Ziegler den von Herrn Mollath behaupteten Vorgang bestätigen können. Gegenüber den Journalisten hat sich Frau Klarsfeld nicht auf ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen, sondern gesagt, Herr Mollath habe ihr schon geschrieben, aber zum Thema "Bundesverdienstkreuz" und keine Unterlagen übersandt. (...)
(...) Ich habe nicht behauptet, Herr Mollath habe die Unwahrheit gesagt. Ich wundere mich nur, dass er im Ausschuss sagt, dass er wichtige Unterlagen an Herrn und Frau Klarsfeld und Herrn Ziegler geschickt hat und diese dann gegenüber den Medien äußern, dass sie davon nichts wissen. (...)
(...) Erstaunlich finde ich auch, dass bei anderen Zeugen jede Silbe auf die Goldwaage gelegt wird, eine ganz offensichtliche Unstimmigkeit seitens Herrn Mollaths aber negiert wird. Diese Herangehensweise finde ich eben gerade nicht sine ira et studio. (...)
