Frage an Florian Pronold bezüglich Soziale Sicherung

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Florian Pronold
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Frage an Florian Pronold von Esmeralda I. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pronold!

Es geht um das Thema "Elternunterhalt" und die unberechenbare Willkür von Sozialämtern bei der Feststellung bzw. Berechnung der Unterhaltspflicht von "Kindern".

Obwohl ganz klar ist, das Lebenspartnerschaften (eingetragene Homoehen) nicht das gleiche wie eheähnliche Gemeinschaften sind, versucht das Amt mit Angabe von § 117. Abs 1SGB XII, 1 Satz - Einkommensdaten des Partners anzufordern!

Wie ist es möglich, dass es in einem Land, das sich doch als zivilisiert und sozial beschreibt, solche Methoden angewendet werden können?
Abgesehen davon, kann es doch nicht möglich sein, dass das SA ohne gültige Gesetzesgrundlagen Betroffene quasi in den Schreiben unter Druck setzt - was steckt dahinter? Versucht das SA einfach mal das beim Betroffenen rauszuholen was geht, auch ohne rechtliche Grundlage - mit Psychoterror?

Wann werden klare Gesetzesgrundlagen im Bereich "Elternunterhalt" vom Gesetztgeber geschaffen?

Mit besten Grüßen

E. Igualada

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Igualada,

auch wenn ich über Abgeordnetenwatch schon zwei Fragen zu diesem Thema beantwortet habe, bin ich kein Fachmann in Sachen Unterhaltsrecht. Entsprechende Nachfragen sollten Sie also vielleicht eher an Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses stellen.

Der konkrete Fall lässt sich jedoch sehr eindeutig beantworten: In dem von Ihnen erwähnten § 117 (1) SGB XII steht wörtlich: "Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert." Unabhängig davon, ob im konkreten Fall eine Unterhaltsverpflichtung besteht, gibt es für die Verpflichtung zur Auskunft also eine eindeutige Rechtsgrundlage.

Selbstverständlich haben Sie Recht damit, dass für eingetragene Lebenspartnerschaften keine rechtliche Gleichstellung zu Ehen besteht. Dennoch begründet auch die Lebenspartnerschaften weitreichende gegenseitige Unterhaltspflichten. Ich halte es für notwendig, dass dieses Missverhältnis von Rechten und Pflichten - aktuell zum Beispiel im Bereich der Erbschaftsteuer - behoben wird. Da die Konservativen das jedoch aus ideologischen Gründen blockieren, wird das noch ein langer und mühsamer Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB