Frage an Florian Rentsch bezüglich Gesundheit

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Florian Rentsch
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Frage von Matias Leão R. •

Frage an Florian Rentsch von Matias Leão R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rentsch!

Bezüglich der Koordination von Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) und Notaufnahmen der Kliniken in Hessen bitte ich Sie höflich, folgende Fragen freundlicherweise zu beantworten:

Gemäß eines Interviews der KV Hessen durch die TK Krankenkasse am 15.03.2016 wird berichtet, dass von 58 ÄBD-Zentralen 48 davon an einer Klinik eingerichtet worden sind. Das Krankenhausstrukturgesetz bringt hier noch eine weitere Neuerung mit sich, da Patienten, welche nicht in einer angemessenen Zeit von niedergelassenen Fachärzten behandelt werden können (inkl. der Leistung der Termin-Servicestellen der KV), auch durch Fachärzte von Krankenhäusern ambulant behandelt werden können.

Wie sieht hier Ihre Einschätzung des Handlungsbedarf der Landesregierung über die derzeitige Lage und die künftige Entwicklung aus?

In welcher Weise soll die Landesregierung den zehn verbliebenen KV behilflich sein, sogenannte Portalpraxen einzurichten, damit betroffene Patienten in der Vorgehensweise gleichermaßen kompetent und zügig durch einen Arzt beurteilt werden können, ob sie ein Notfall sind, oder in einer solchen Praxis durch den ÄBD anderweitig versorgt werden können?

Soll die Landesregierung bezüglich der zehn ÄBD-Zentralen, welche nicht in Kliniken verortet sind, in Hinblick auf die Versorgungsmöglichkeiten von ambulanten Behandlungen, den Krankenhäusern unterstützend entgegentreten?

In welcher Weise haben aus Ihrer Sicht die betroffenen Kommunen in ihren Entscheidungsräumen noch Spiel und wie kann die Landesregierung hier Hilfe leisten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit herzlichen Grüßen,

Hr. Rautenberg

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FDP

Sehr geehrter Herr Rautenberg,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zur Notfallversorgung in Hessen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) ist verpflichtet, die ärztliche Versorgung in Hessen sicher zu stellen. Dieser Sicherstellungsauftrag auch außerhalb der Öffnungszeiten ärztlicher Praxen, ist Bestandteil der vertragsärztlichen Selbstverwaltung.

Im Zuge der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind von 58 ÄBD-Zentralen inzwischen 48 an eine Klinik als sog. Portalpraxis angebunden. Dies hat den Vorteil, dass ernste, akute-Erkrankungen sofort im Krankenhaus weiter behandelt werden können.
Nach derzeitiger Lage ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Hessen, trotz der Reduzierung der Bereitschaftsdienst-Regionen um etwa 50 Prozent, sicher gestellt und dies nicht nur über die ÄBD-Zentralen, sondern darüber hinaus auch durch ärztliche Hausbesuchsdienste, um die Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen, in denen auch immer mehr alte Menschen leben, sicher zu stellen.

Dies ist die derzeitige Lage.

Der künftige Handlungsbedarf wird darin liegen, die schrumpfende und älter werdende Bevölkerung im ländlichen Raum medizinisch gut zu versorgen. Geprüft wird in Modellprojekten, inwieweit einfache medizinische Leistungen an medizinische Assistenten delegiert werden können und wie man generell Ärzte im ländlichen Raum einerseits entlasten und andererseits Anreize setzen kann, um sie aufs Land zu „locken“. Hierzu werden die Patientientenströme in bestimmten Regionen von der KV Hessen untersucht, um die Bedarfsplanung möglichst exakt zu gestalten. Die Landesregierung hat hier Mitwirkungs- und Beanstandungsrechte.

Auch über den Gesundheitspakt und die regionalen Gesundheitsnetze befindet sich die Landesregierung in einem dauerhaften Dialog mit allen Beteiligten des Gesundheitswesens in Hessen, um eine flächendeckende medizinische Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. In diesem Zuge wird beispielsweise auch geprüft, inwieweit sich zeitlicher und personeller Aufwand durch digitale Angebote einsparen lassen. Sei es durch die Erprobung virtueller Sprechstunden, wenn keine körperliche Untersuchung notwendig ist, automatisierte Arzneimittelausgabe in Apotheken u.v.m.
Direkte Hilfestellungen der Landesregierung, außerhalb ihrer ohnehin permanenten Mitarbeit in den erwähnten Foren, bei der Anbindung weiterer Bereitschaftsdienste an Krankenhäuser gehören eher nicht zu den Aufgaben der Landesregierung. Hier ist die Kooperation der KV Hessen mit den Krankenhäusern gefragt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Rentsch
Staatsminister a.D.
Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag