Antwort 16.05.2013 von Florian Wahl SPD
(...) Die bisherigen, länderspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnungen sind zum 31.12.2009 außer Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg hat somit aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung keinen Einfluss mehr auf für die Festlegung der Schornsteinfegergebühren. (...)