Antwort 19.02.2025 von Frank Junge SPD
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.