Frage an Frank Steffel bezüglich Gesundheit

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Frank Steffel
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Frage von Jutta K. •

Frage an Frank Steffel von Jutta K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,

ich frage Sie, als Abgeordneten meines Wahlkreises, warum die Homo-Heilung, Conversian Therapie, nicht endlich verboten wird. Eltern, die ihre homosexuellen Kinder zu einer solchen Therapie zwingen, begehen doch vorsätzliche Körperverletzung, da diese Therapie nachweislich negative psychische Folgen nach sich zieht.
Wir leben im 21. Jahrhundert und der Schwulen-Paragraph, §175 StGB, wurde bereits vor 24 Jahren abgeschafft. Ja, wir haben es in der heutigen Zeit sogar geschafft, dass homosexuelle Paare heiraten können und so fast alle Rechte wie heterosexuelle Paare haben.
Es schreit direkt nach Rechtswidrigkeit, dass Eltern ihre homosexuellen Kinder noch immer zu einer solchen Therapie zwingen können, als ob Homosexualität eine Krankheit wäre.
Homosexualität wird nicht anerzogen oder überfällt einen wie eine Krankheit, was eine Therapie rechtfertigen würde, nein, man wird entweder homo- oder heterosexuell geboren und bleibt es das ganze Leben lang.
Zu Zeiten von §175 StGB waren homosexuelle Menschen gezwungen, sich zu verstellen und oft eine Hetero-Beziehung einzugehen, um nicht straffällig zu werden.
Diese Therapie ist nichts anderes, als ein Boot-Camp zur Umerziehung, was aber nicht möglich ist und sie deswegen die Gesundheit der "Patienten" nachweislich gefährdet.
Ich möchte Sie, als Abgeordneten meines Wahlkreises, darum bitten, sich in dieser Sache stark zu machen und bitte Sie um eine Stellungnahme zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

J. K.

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Sehr geehrte Frau K.,

für Ihre Frage über das Portal „Abgeordnetenwatch“ danke ich Ihnen und antworte Ihnen gerne:

Selbstverständlich handelt es sich bei Homosexualität nicht um eine Krankheit. Insofern ist auch keinerlei Therapie nötig. Allenfalls noch mehr gesellschaftliche Akzeptanz.

Im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit“ der Bundesregierung, der im Mai 2017 verabschiedet wurde, findet sich dieses Thema wieder.

So fordern die Bundesländer:
„In der Öffentlichkeit muss breit über die Gefährlichkeit sogenannter „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien aufgeklärt werden, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden und auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität bzw. -ausdruck abzielen. Ein gesetzliches Verbot solcher Pseudo- „Therapien“ auch an Kindern und Jugendlichen ist auf den Weg zu bringen.“

In Zeile 5611 des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD ist folgendes festgehalten:
„Wir verurteilen Rassismus und Diskriminierung in jeder Form. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Entsprechende Aktionspläne werden wir fortführen und weiterentwickeln.“

In einer kleinen Anfrage der Grünen zum Thema „Sogenannte Homo-Heilung und Konversionspseudotherapien in Deutschland“ (Drucksache 18/11109), nimmt die Bundesregierung außerdem unter anderem Stellung zur Konversationstherapie bei Minderjährigen:
„Anders als bei nur für sich selbst verantwortlichen volljährigen Patientinnen oder Patienten, denen das Selbstbestimmungsrecht die Möglichkeit gibt, auch einen „medizinisch unvernünftigen“ Entschluss zu fassen, sind die Eltern eines minderjährigen Kindes, die als gesetzliche Vertreter über die Behandlung zu entscheiden haben, verpflichtet, ihre Entscheidung in erster Linie am Wohl des Kindes auszurichten (§ 1627 BGB) und die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen (§ 1626 Absatz 1 Satz 1 BGB).
Zu konkretisieren, was dem Wohl des Kindes entspricht, ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Nach § 1666 BGB hat aber das Familiengericht Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr für das Kindeswohl zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch die Ausübung der elterlichen Sorge, durch das Verhalten eines Dritten oder in sonstiger Weise gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.“

Mit freundlichen Grüßen

Frank Steffel