Frage an Frank Steffel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frank Steffel
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Frage von Marco L. •

Frage an Frank Steffel von Marco L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Abgeordneter,
Ich habe mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2 Probleme:

1) Die deutsche Entwicklungshilfe unterstützt arme Länder, z.B. in Afrika dabei, Fachkräfte, z.B. Ärzte, Ingenieure, Pfleger auszubilden. Wie wollen Sie erreichen, dass sich die dort mühsam ausgebildeten Fachkräfte dann nicht nach Deutschland absetzten? Ich meine, das reiche Deutschland bildet, z.B. zu wenige Ärzte aus, „Geldmangel“ (auch so ein Politikversagen), und dann „klauen“ wir die von den Ärmsten? Dann können wir die Milliarden für die Entwicklungshilfe gleich sein lassen, oder?
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/aerzteschaft-fordert-mehr-studienplaetze-15350025.html

2) Wenn die Fachkräfte ohne feste Jobzusage für 6 Monate nach Deutschland kommen dürfen, um sich erst hier einen zu suchen, befürchte ich, dass tausende mit gefälschten, oder echten Zeugnissen einer obskuren „Uni“, d.h. ohne das echte Fachwissen hierher kommen. Und wie will man die dann abschieben? Klappt doch heute schon nicht (auch so ein Politikversagen).
https://www.merkur.de/politik/deutschlands-asylpolitik-versagt-abschiebungen-nehmen-ab-zr-9469164.html
Ich habe selber in einem nordafrikanischen Land an der Uni gearbeitet, ein Diplom dort ist bei uns gerade mal ein Vordiplom!
Ich meine, die Unternehmerverbände wollen quasi möglichst viele Fachkräfte (Lohndrückerei!), für die ist es eine win-win-Situation. ist der Migrant gut, ok. Ist er nicht geeignet, rausschmeisen, wir Steuerzahler haben dann ihn am Hals. "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren".

Bitte konkrete Antwort, wie Sie die beiden Fälle verhindern wollen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

für Ihre Frage zum Thema „Fachkräfte aus Drittstaaten“ v. 24. Oktober 2018 über das Portal „Abgeordnetenwatch“ danke ich Ihnen und möchte Ihnen gerne antworten:

Die Koalition aus Union und SPD hat sich vor Kurzem auf Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten geeinigt.

Mit dem geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffen wir eine wichtige Grundlage für eine kontrollierte Einwanderung von Fachkräften in unser Land. Damit sichern wir den Bedarf am Arbeitsmarkt für Wachstum, Wohlstand und soziale Sicherheit. Diese Einigung auf die beiliegenden Eckpunkte ist vor allem deshalb ein Erfolg, weil wir damit den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen Rechnung tragen: Wir nehmen die Sorgen unser Bürgerinnen und Bürger ernst und schaffen klare Regeln dafür, wer zu uns kommen darf und wer nicht; gleichzeitig greifen wir die Anliegen unserer Wirtschaft auf.

Unsere Wirtschaft wächst und ist innovativ und noch nie waren so viele Menschen in Beschäftigung wie heute. Damit das auch so bleibt, braucht unser Land Fachkräfte. Fachkräfte, die mit ihrer Arbeit Wirtschaftswachstum schaffen und weitere Arbeitsplätze absichern.

Inländische Potentiale/EU

Dazu werden wir uns zunächst auf unsere inländischen Potentiale konzentrieren und dabei insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, die Stärkung der dualen Ausbildung vorantreiben und die Weiterbildung deutlich ausbauen. Wir werden darüber hinaus innerhalb der EU um Fachkräfte werben.

Drittstaaten

Um in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben zu können, brauchen wir aber qualifizierte Fachkräfte auch aus Drittstaaten. Dabei werden wir eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern.

Letztendlich können wir uns glücklich schätzen, dass „Made in Germany“ so erfolgreich ist. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag für eine gezielte - auf unsere Wirtschaft und Gesellschaft abgestimmte - Öffnung im Bereich Erwerbsmigration entschieden. Wir wollen geeignete Hochschulabsolventen, aber auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung aus dem Ausland für unseren Arbeitsmarkt gewinnen.

Gleichzeitig wollen wir die Potentiale der Personen mit Fluchthintergrund, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus bereits eine Beschäftigung in Deutschland ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt nutzen. Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir dabei fest. Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.

Wie vereinbart, wird die Bundesregierung nun auf der Basis der beschlossenen Eckpunkte zeitnah einen Entwurf für ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorlegen, der sich sowohl in den migrationspolitischen Steuerungsrahmen einfügt als auch dem Bedarf unserer Wirtschaft Rechnung trägt.
Um einen Sogeffekt auf in ihrer Heimat, bspw. Afrika, gut ausgebildete Fachkräfte zu verhindern, müssen wir die Rahmendaten in diesen Ländern weiter verbessern. D.h. Friedensprozesse wie zwischen Äthiopien und Eritrea unterstützen, den Ausbau von Infrastruktur, auch sozialer Infrastruktur voranbringen, die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Die Menschen dort erwarten keine Wunder, aber sie erwarten, dass es ihnen und ihren Kindern Stück für Stück besser geht. Und um diese Herausforderung zu meistern, dürfen sie auf uns zählen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Steffel