Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Andreas K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Holzkamp
Meine Fragen betreffen den Verbot der E- Liquids in Deutschland. Ich bin ehmaliger Raucher habe mit der E - Zigarette den Kampf gegen die Tabak Zigarette gewonnen und fühle mich super.
Meine Frage jetzt wie kann es sein das Zigaretten, die nachweislich sehr schädlich und krebseregend sind noch nicht in der Apotheke zu finden sind ? Sie beinhalten auch Nikotin und 6 hochgradig krebseregende Stoffe und sind frei verkauflich in fast jedem Laden.
Und jetzt will man das E-Liquid verbieten weil es Nikotin enthällt ? Dann sollten die Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis auch verboten werden. Die E- Zigarette ist für den menschen nachgewiesener Weise 1000 mal unschädlicher als die Tabakzigarette.Oder bekommt die Regierung da kalte Füße weil Millionenhohe Steuerbeträge entfallen durch uns Dampfer ?
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre E-Mail in der Sie mich um Stellungnahme bezüglich der sogenannten E-Zigarette bitten.
Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen bisher kaum Erfahrungen vor. Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Aufmachung teilweise erheblich voneinander. Es gibt also nicht die E-Zigarette. Es müssen daher zunächst die bestehenden Rechtsvorschriften, die Anforderungen an die Beschaffenheit und das Inverkehrbringen von Produkten geregelt, angewandt sowie die vorhandenen wissenschaftlichen Daten gesichtet werden. Im Anschluss daran ist eine Bewertung möglich, ob und in welchem Maße spezifischer Regelungsbedarf für E-Zigaretten besteht.
Denn bisher gibt es keine zuverlässige Datenlage bezüglich der Trägersubstanzen. Deshalb wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von der Bundesregierung gebeten, die in E-Zigaretten enthaltenen Stoffe und die möglichen gesundheitlichen Wirkungen auf den menschlichen Organismus, zu bewerten. Solange die Risiken der E-Zigarette nicht bekannt sind, warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor den noch weitgehend unbekannten Gefahren. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert ein bundesweites Verbot.
Was allerdings die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel betrifft, so stellt dies eine Einzelfallentscheidung und bislang keine Grundsatzentscheidung dar. Nach Auffassung der Bundesregierung unterliegen die für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmten Nikotin-Tanks oder --liquids dem Arzneimittelgesetz. Es überwiegt die Auffassung, dass es sich bei diesen Nikotinprodukten nicht um Tabakerzeugnisse handelt. Deshalb findet die Arzneimittelgesetz vorgesehene Ausnahme für Tabakerzeugnisse keine Anwendung und es greifen die allgemeinen arzneimittelrechtlichen Verbote.
Die Beurteilung von E-Zigaretten auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften ist Aufgabe der mit deren Vollzug beauftragten Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Nordrhein-Westfalen und Bayern haben die E-Zigaretten bereits verboten.
Sehr geehrter Herr Klein, ob eine E-Zigarette aufgrund des geringeren Nikotingehaltes wirklich die bessere Alternative zu einer herkömmlichen Zigarette ist, ist bisher nicht nachgewiesen. Der Bundesregierung aber zu unterstellen, es gehe bei einem Verbot in erster Linie um die Sicherung von Einnahmen durch die Tabaksteuer finde ich nicht ziel führend. Es geht in der Diskussion um nichts geringeres als die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp