Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Alex K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Auernhammer,
Ihre Kollegen im EU Parlament haben am 20.01.2016 über einen Antrag abgestimmt der Zucker in Babynahrung erhöhen soll, bis auf 30% des Energiegehaltes, die WHO empfiehlt bis max. 10, besser 5%.
Die EU CDU/CSU Fraktion hat weiterhin versucht diese Erhöhung durchzusetzen und wurde überstimmt.
Sie Arbeiten im Bundestag an Gesundheits und Ernährungsfragen. Wie hätten Sie gestimmt? Hätten Sie auch eine Verschlechterung der Babynahrung durchsetzen wollen? Es ist allgemein bekannt das mehr Zucker mehr schadet. Warum setzt sich die CSU nicht entschieden für gute Lebensmittel ein?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
auch wenn Sie mich mit dem Namen meines Kollegen Auernhammer ansprechen, gehe ich davon aus, dass Sie eine Stellungnahme von mir erwarten.
Am 21. Januar 2016 ging es bei der Abstimmung im Europäischen Parlament um einen Vorschlag der Europäischen Kommission über ergänzende Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 609/2013 für die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder.
Der Vorschlag sah hinsichtlich der bereits bestehenden Begrenzung für den Energiegehalt von Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder keine Änderung vor. Seit 2006 gilt innerhalb der EU die Grenze von 7,5 g/100 kcal für zugesetzte Zuckerarten (RL 2006/125/EG). Dieser Grenzwert entspricht 30 Prozent des Energiegehaltes der Gesamtmenge.
Mit 393 gegen 305 Stimmen wurde dem Einspruch des Europäischen Parlaments stattgegeben. In seiner Argumentation folgt er einer Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der unter anderem eine deutliche Reduzierung des Energiegehaltes fordert. Die Europäische Kommission muss demzufolge einen neuen Vorschlag erarbeiten.
Die WHO hat sich zum Ziel gesetzt, weltweit die Zunahme von Übergewicht und Karies zu bekämpfen. Um dies zu erreichen, fordert sie in der Richtlinie eine Reduzierung auf 10 beziehungsweise 5 Prozent der Energiemenge. Eine 5-Prozent-Grenze für Zucker, bei der Aufnahme von 2.000 Kilokalorien pro Tag, bedeutet eine maximale Aufnahme von 25 g Zucker am Tag. Als Beispiel: Ein Glas Fruchtsaft beinhaltet bereits diese Menge.
Meine Kollegen der EVP-Fraktion sind vor allem deshalb dem Vorschlag der Europäischen Kommission gefolgt, weil Übergewicht nicht allein durch Ernährung verursacht wird, sondern auch Bewegungsmangel, erbliche und sozioökonomische Faktoren ihren Beitrag leisten. Eine alleinige Reduzierung der Energiemenge löst das Problem nicht. Darüber hinaus orientieren sich die Schlussfolgerungen der WHO nicht an wissenschaftlichen Grundlagen.
Sehr geehrter Herr Kretzschmar, insgesamt kommt es auf eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung an. Deshalb unterstützen meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich auf Bundesebene verschiedene Maßnahmen, die ihren Schwerpunkt auf eine gesunde Ernährung und einem gesunden Lebensstil legen. Wir setzen auf Verbraucherbildung, auf Information und Aufklärung. Deshalb sprechen wir uns auch immer wieder gegen eine Einführung einer sogenannten Lebensmittelampel aus. Das greift zu kurz und hilft genauso wenig, wie die Diskussion über eine mögliche Einführung einer Zuckersteuer. Ganz klar: Diffamierungen einzelner Lebensmittel oder gar Strafsteuern sind mit der Union nicht zu machen. Es muss hier einen anderen Weg geben, um zum Beispiel Salz, Zucker und Fett in verarbeiteten Produkten zu reduzieren. Hier setzen wir uns für gemeinsame Vereinbarungen mit der Lebensmittelwirtschaft und dem Lebensmittelhandel ein.
Wenn der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Erkenntnisse über Zucker und die frühe Einführung verarbeiteter Lebensmittel für die optimalen Ernährungsempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder sowie insbesondere Ergebnisse über eine Gefährdung des Stillens und die Verstärkung der Fettleibigkeit in der Kindheit vorliegen, wird das Thema wieder auf die Tagesordnung des Europäischen Parlaments kommen und beraten werden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen hinreichend Auskunft gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp