Frage an Franz-Josef Holzenkamp von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Holzenkamp,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: „Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können.“
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
vielen Dank für Ihre Frage zum aktuellen Stand zu geplanten Änderungen im Tabakerzeugnisgesetz, insbesondere zu den Werbeverboten.
Als Geschäftsführer der Aktionszentrums Rauchfrei vertreten Sie ja bereits öffentlichkeitswirksam die Interessen ihrer Mitglieder und sind bestens über den aktuellen Stand der Diskussion und des Gesetzgebungsverfahrens informiert.
Lassen Sie mich dennoch festhalten, dass Jährlich etwa 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens in Deutschland sterben. Das sind mehr als zehn Prozent aller Sterbefälle. Das Rauchen ist damit das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko überhaupt. Die damit einhergehenden Belastungen für das gesamte Gesundheitssystem sind enorm. Die Kosten, die auf die Folgen des Rauchens zurückzuführen sind, belaufen sich in Deutschland mittlerweile mit etwa 79 Milliarden Euro pro Jahr. Allein diese Zahlen machen deutlich, dass wir handeln müssen.
So ist am 20. Mai 2016 das Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten, mit dem Deutschland die EU-Tabakproduktrichtlinie 1:1 umgesetzt hat.
Es ist im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, auch in Deutschland die Tabakwerbung einzuschränken. Denn trotz des seit Jahren geltenden Abgabeverbots gibt es in Deutschland derzeit über 365.000 jugendliche Raucher.
Die Bundesregierung hat deshalb dem Deutschen Bundestag einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vorgelegt, mit dem die Werbung für Tabakerzeugnisse und auch für die gerade bei Kindern und Jugendlichen immer beliebter werdenden E-Zigaretten und E-Shishas – mit und ohne Nikotin – eingeschränkt werden soll. Diese soll nach einer Übergangsfrist von vier Jahren, ab 1. Juli 2020, nur noch an Gebäudeaußenflächen des Fachhandels möglich sein.
Sehr geehrter Herr Spatz, der Gesetzentwurf wurde bislang nicht verabschiedet, weil es innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterschiedliche Auffassungen gibt. Neben dem Gesundheits- und Jugendschutz gibt es auch die Meinung, dass Werbebeschränkungen von legalen Produkten einen Systembruch darstellen und einen Einstieg in eine weitergehende Verbotspolitik bedeuten.
Auch der Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt MdB, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler MdB für eine gemeinsame Positionierung ist bislang nicht von Erfolg gekrönt. Und solange hier innerhalb unserer Fraktion keine einhellige Haltung gefunden wird, wird es vorerst bei der 1:1 Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Holzenkamp MdB