Frage an Franz-Josef Jung bezüglich Innere Sicherheit

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Franz-Josef Jung
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Frage von Markus Z. •

Frage an Franz-Josef Jung von Markus Z. bezüglich Innere Sicherheit

Grüß Gott Herr Verteidigungsminister,

Ich hätte einmal eine Frage. Wie kann es denn sein, dass nach dem schlimmen Amoklauf in Winnenden immer über Verbote von den sogenannten "Killerspielen" und strengeren Waffengesetzten (meiner Meinung nach auch zurecht) diskutiert wird aber "jeder" 17 - 25-jährige männlicher Staatsbürger des Rechtsstates BRD einen Musterungsbescheid erhält in dem er sich wörtlich genannt einer "Untersuchung zur Überprüfung der miliärischen Verwendung" sich unterziehen muss. Wie kann es sein, dass vor allem die Konservativen Polikiker am meisten für ein Verbot von Killerspielen sind aber die CDU/CSU noch als einzigste Partei im Bundestag zugleich geschlossen an der "allgemeinen" Wehrpflicht festhält?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zellner,

für Ihre Mail vom 01. Juni 2009, in der Sie unter Verweis auf die öffentliche Diskussion zu sog. „Killerspielen“ anfragen, warum jeder 17-25 jährige männliche Staatsbürger gemustert und gleichzeitig an der allgemeinen Wehrpflicht festgehalten wird, danke ich Ihnen.

Die in der Formulierung Ihrer Frage enthaltene Verknüpfung von „Killerspielen“ und allgemeiner Wehrpflicht weise ich zurück. Die allgemeine Wehrpflicht ist die vom deutschen Gesetzgeber festgelegte und im Grundgesetz (Art. 12 a) verankerte Wehrform, die sich in Deutschland bewährt hat und fester Bestandteil der Bundeswehr ist.

Die Wehrpflicht steht für die Verankerung von Armee in der Demokratie und für den „Staatsbürger in Uniform“. Sie bringt die gemeinsame Verantwortung der Bürger für das Gemeinwesen und dessen Schutz zum Ausdruck. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist keine Angelegenheit weniger Dienstleister, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe.

Ich will auch betonen, dass die Wehrpflichtigen in den Streitkräften wichtige Aufgaben wahrnehmen. Sie leisten im Dienst in der Heimat einen wichtigen Beitrag für den Erfolg im Einsatz; wenn sie freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten, können sie selbst in den Einsatz gehen und damit einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland leisten. Jeder Vergleich mit „Killerspielen“ verbietet sich hier von selbst.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung