Frage an Franz-Josef Jung bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Franz-Josef Jung
Franz-Josef Jung
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Franz-Josef Jung zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von tim t. •

Frage an Franz-Josef Jung von tim t. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jung,
ich hätte mal eine Frage, und zwar geht es um Pflichtdienste wie der Wehrdienst bzw. der Zivildienst, die es ja seit drei Jahren nicht mehr geben. Es gab während dieser Zeit immer wieder Fälle von Totalverweigerern, die jegliche Zwangsdienste verweigert haben und die teilweise mit Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, wie z.B der Fall Eduard L. im Jahre 1964, der zu 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde. Nun meine Frage: 1.Darf es sein, dass ein junger Mann gegen seinen Willen zu einem Pflichtdienst, den man auch als Zwangsarbeit bezeichnen kann, gezwungen wird und bei einer Weigerung mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird? Wenn ein Mensch für sich die Entscheidung trifft, kein Teil dieses Staates und dieser Gesellschaft sein zu wollen, dann hat er doch das Recht als Mensch, dies für sich zu entscheiden! Würde man von den Vorteilen profitieren wollen, dann könnte ich es verstehen, wenn man auch Pflichten auferlegt bekommt, aber man hat gar keine Wahl sich für oder gegen die Rechte und Pflichten eines Bürgers zu entscheiden! Denn es besteht weder die Möglichkeit seine Staatsbürgerschaft zurückzugeben noch besteht die Möglichkeit, Pflichtdienste die mit dem Status des Bürgers der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, zu vermeiden. 2. Warum glauben Sie als Wehrpflichtbefürworter, dass der Staat einen Menschen gegen seinen Willen dazu zwingen darf, einen Teil dieser Gemeinschaft sein zu müssen und Pflichtdienste von diesem Bürger zu verlangen und das nur weil man das Pech hatte hier geboren worden zu sein? Letztens las ich ein Gerichtsurteil, in dem eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie ihr schulpflichtiges Kind nicht in die Schule schicken wollte. Als Urteilsbegründung führte der Richter an, dass die Gemeinschaft ein berechtigtes Interesse daran hätte, dass sich keine Parallelgesellschaften bilden. 3. Hat die Frau nicht das Recht, eine ,,Parallelgesellschaft“ für Ihre Familie zu gründen?

Portrait von Franz-Josef Jung
Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung
CDU