Frage an Franz-Josef Jung bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Franz-Josef Jung
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Frage an Franz-Josef Jung von Cornelia J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Grundgesetz

Sehr geehrter Herr,Jung,

mit grossem Interesse habe ich am 17.10.2016 den Film Terror-das Urteil und die nachfolgende Diskusssion in der Sendung Hart aber Fair verfolgt. Nach meinem Rechtsverständniss ist der Pilot schuldig, er hat bewusst und sich der Folgen seiner Tat sicher, die Maschiene abgeschossen.
Warum halte ich ihn für schuldig, erklärt unter anderem unser Grundgesetz.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Bibel leitet uns im 6. Gebot" du sollst nicht töten", an und auch der Koran verbietet das Töten von Unschuldigen.

Unser Grundgesetz ist am 24.05.1949, 00:00 Uhr, in Kraft getreten. Die Verfasser unseres Grundgesetzes haben die Greultaten des 3. Reiches und die daraus folgenden Konsequenzen miterlebt, auch aufgrund dieser Erlebnisse wurde dieses Grundgesetz verfassst.
In der Sendung Hart aber Fair haben Sie ganz beiläufig gesagt, das das Grundgesetz 1949 verfasst wurde, also 67 Jahre alt ist. Sie haben mir den Eindruck vermittelt, das unser Grundgesetz aufgrund seines Alters für die heutige Zeit nicht mehr zeitgemäß ist.
Wie sieht es dann erst mit den 10 Geboten aus, auch nicht mehr aktuell?

Zum Glück ist das ein Fernsehspiel, kein realer Fall, und ich vertraue auf die deutsche Justitz, das sie, wie das Grundgesetz es vorsieht, alle Menschen gleich behandelt. Und ich vertraue auf die statliche Gewalt, die uns Bürger schützt und sprichwörtlich ruhig schlafen lässt, dass es Kriesenpläne gibt um solche noch fiktiven Probleme zu bewältigen.

Ist ein Mensch ein Held weil er tausende von Menschen rettet indem er hundert tötet, nein.
Ist ein Mensch ein Held weil er hundert Menschen rettet und zusehen musss wie tausende getötet werden, ja.

Mit freundlichem Gruß
Conelia Jaspert-Johannsen

Artikel 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

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