Frage an Franz-Josef Jung bezüglich Recht

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Franz-Josef Jung
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Frage von Werner K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister,

herzlichen Dank für die nichtssagenden Antworten vom 07. 01. 2009 auf meine Fragen vom 6. 10. 2008.
Eine Frage dazu: warum beantworten Sie diese nicht wirklich?

Mir liegt das Weißbuch der Bundeswehr selbstverständlich vor, ich finde darin leider keine Hinweise auf die in Deutschland etablierten und vom NATO-Truppenstatut abweichenden US-Kommandostrukturen. Ich finde auch keinen Hinweis darin, inwieweit in Verträgen mit den ausländischen Truppen deren Machtbefugnisse innerhalb der Bundesrepublik geregelt sind, dazu gehört sicher auch AFRICOM und EUCOM. Gerade die Allianz mit der US-Administration, die laut VGH-Urteil immer noch im völkerrechtswidrigen IRAK-Krieg verwickelt ist, gleicht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Warum also kann und darf die US-Army mit Zustimmung der Bundesregierung gerade in Mittelfranken weiterhin ihre Soldaten für diesen Krieg ausbilden und mit ihren unsinnigen Hubschrauberlärmbelastungen die Bevölkerung terrorisieren? Dies hat doch sicher nichts mit einer gemeinsamen Auftragserfüllung zu tun! Ihr Hinweis darauf, dass auch deutsche Soldaten in anderen Staaten sinnvoll militärisch ausgebildet werden können, befremdet mich insofern, dass es wohl einen Unterschied gibt. Die Bundeswehr wird zum Zwecke der Landesverteidigung der Bundesrepublik und zur Unterstützung im NATO-Bündnisfall auch in den USA oder Canada ausgebildet, was man von der Ausbildung amerikanischer Soldaten in der Bundesrepublik zum Zwecke des IRAK-Krieges (der mit einem NATO-Bündnisfall nichts zu tun hat) nicht behaupten kann. Also bitte: Klare Antworten auf klare Fragen!

Werner Kopper

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CDU

Sehr geehrter Herr Kopper,

für Ihre Email vom 8. Januar 2009 danke ich Ihnen.

Die Inhalte der Ausbildung in den Streitkräften werden unter anderem durch die Anforderungen des Einsatzes und die Notwendigkeit des bündnisorientierten Denkens und Handelns bestimmt. Ausbildung liegt in nationaler Verantwortung und ist als Bestandteil des täglichen Dienstes unabdingbar, unabhängig von Stationierungsort und -land.

Internationale Friedensmissionen erfordern jedoch einheitliche Einsatzgrundsätze und Ausbildungsrichtlinien. Durch gemeinsames Üben und Ausbilden werden gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und Professionalität gefördert. Dies gilt für alle Partner Deutschlands, aber insbesondere für die Vereinigten Staaten von Amerika, ohne die der Wiederaufbau sowie die demokratische und friedliche Vereinigung Deutschlands kaum möglich gewesen wäre.

Auch künftig können die Grundfragen von Europas und damit auch Deutschlands Sicherheit nur gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika beantwortet werden.

In Deutschland sind u.a. die Liegenschaften Ansbach und Illesheim den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika nach Art. 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Nutzung überlassen worden. Dort ist eine Heeresfliegerbrigade der amerikanischen Streitkräfte mit Unterstützungseinheiten stationiert. Die Heeresfliegerbrigade ist vor wenigen Wochen nach einem 15-monatigen Auslandseinsatz in ihren Standort zurückgekehrt und hat nun wieder ihren Übungsbetrieb aufgenommen. Dabei werden -- wo immer möglich -- Hubschrauberflüge über stark bebautem Gebiet vermieden.

Folgende Auflagen und Vorsorgemaßnahmen wurden hierzu getroffen:

Die Stadt Ansbach beobachtet im Zuge eines Lärmmanagements die Lärmsituation. Bei störendem Lärm wird das "Lärmtelefon" des US-Standortes angerufen, das während der Bürozeit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Darüber hinaus überwacht das Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb der Bundeswehr, in Köln alle militärischen Flugbewegungen im deutschen Luftraum, weist Abweichungen von den Flugbetriebsregelungen nach und leitet die Ahndung von Verstößen ein.

Bei allen Bemühungen, die Belastung der Bevölkerung durch Hubschrauberflüge mit den getroffenen Regelungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es leider nicht möglich, Fluglärm im Einzugsgebiet der Heeresfliegerbrigade ganz zu vermeiden.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung