Frage an Franz-Josef Jung bezüglich Soziale Sicherung

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Franz-Josef Jung
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Frage von andreas m. •

Frage an Franz-Josef Jung von andreas m. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrter herr minister ,meine frage ,warum werden wehrpflichtige so schnell ausgemustert ,und manche ,nicht alle auf wundersame weise wieder sport treiben und sich kaputtlachen,wie sie davongekommen sind? warum wird kein soziales pflichtjahr endlich mal in angriff genommen.oder verschärft dann ausgemusterte ihn den ersatzdienst stellen ,es ist ja keiner so sehr krank ,dass nichts mehr geht!
ich selber habe bei der luftwaffe gedient ,12 monate .und bin heute noch stolz darauf.sie selber haben ja auch gedient herr jung .sie sind mir sowieso sehr symphatisch .ich freue mich schon auf eine antwort von ihnen. mit freundlichen grüssen andreas maier.

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CDU

Sehr geehrter Herr Maier,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Hierzu teile ich ihnen folgendes mit:

Alle Wehrpflichtigen werden vor ihrer Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit für den Wehrdienst untersucht. Für alle Untersuchungen gilt als Begutachtungsgrundlage die bundesweit einheitliche zentrale Dienstvorschrift: „Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten“ (ZDv 46/1). Hierin sind die von den Streitkräften vorgegebenen militärischen Anforderungen für alle Verwendungen in der Bundeswehr einschließlich der Ausschlusskriterien festgelegt und in medizinischen Kriterien übersetzt. Damit sind nach Art und Schwere alle Gesundheitsstörungen genau definiert, die eine Verwendung für den Wehrdienst nicht zulassen.

Obwohl es auf den ersten Blick unverständlich erscheinen mag, ist es durchaus möglich, dass Wehrpflichtige einerseits aus gesundheitlichen Gründen keinen Wehrdienst leisten müssen, andererseits aber als Leistungs- und Spitzensportler den hohen Anforderungen ihres Sports offenbar gewachsen sind.

In diesem Zusammenhang wird meist verkannt, dass sich die gesundheitliche Eignung für den Wehrdienst nach anderen Kriterien richtet als die für eine sportliche Tätigkeit. Der Bundeswehr obliegt die Pflicht, Wehrpflichtige vor unzumutbaren Belastungen durch den Wehrdienst und etwaige Spätfolgen zu schützen. Wenn Wehrpflichtige trotzdem ihren Sport ausüben, obwohl sie an einer gesundheitlichen Schädigung leiden oder eine solche droht, tun sie das auf eigene Gefahr und tragen somit auch das Risiko von Spätfolgen. Dieses Risiko müsste bei einer Schädigung während des Wehrdienstes der Staat und damit der Steuerzahler übernehmen.

Die Verteilung der Aufgaben der Zivildienstleistenden auf ausgemusterte Wehrpflichtige ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, weil eine derzeit rechtliche „Allgemeine Dienstpflicht“ unzulässig ist.

Darüber hinaus setzt eine Tätigkeit im Zivildienst die vorherige Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aufgrund eines entsprechenden Antrags voraus.

Ähnliches gilt für die von Ihnen geforderte Einführung eines sozialen Pflichtjahres. Gemäß Artikel 12 Abs. 2 Grundgesetz (GG) darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Eine allgemeine Dienstpflicht wäre zudem auch mit internationalen Regelungen derzeit nicht vereinbar. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit gelten Wehr- und Ersatzdienst, der Dienst im Fall von Notständen und Katastrophen sowie die Wahrnehmung üblicher Bürgerpflichten.

Ich würde mich freuen, wenn ich mit meinen Ausführungen zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen kann.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung