(...) Aber auch für Arbeitnehmer kann eine parteipolitische Betätigung im Betrieb unzulässig sein, denn die Meinungsfreiheit des einzelnen Arbeitnehmers ist durch die Grundregeln des Arbeitsverhältnisses begrenzt. Das bedeutet, dass es die Pflicht aller Arbeitnehmer ist, im Betrieb eine provozierende parteipolitische Betätigung zu unterlassen, durch die sich andere Belegschaftsangehörige belästigt fühlen, der Betriebsfrieden oder der Betriebsablauf in sonstiger Weise konkret gestört oder die Erfüllung der Arbeitspflicht beeinträchtigt werden könnte. (...)
Frage von Marcel H. • 24.08.2009
Antwort von Franz-Josef Jung CDU • 08.09.2009
Frage von Thomas F. • 20.08.2009
Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung CDU
Frage von Andrea H. • 19.08.2009
Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung CDU
Frage von Nils N. • 19.08.2009
Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung CDU
Frage von Olaf F. • 11.08.2009
Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung CDU
Frage von Olaf H. • 07.08.2009
Antwort ausstehend von Franz-Josef Jung CDU