Portrait von Franz-Josef Jung
Antwort von Franz-Josef Jung
CDU
• 15.08.2007

(...) Für den verfassungsrechtlichen Maßstab bei der Bewertung der Hilfsmaßnahmen beim G 8-Gipfel bedeutet dies: Die Streitkräfte durften lediglich auf der Grundlage des Art. 35 Abs.1 GG agieren und nur technisch-logistische Hilfeleistungen unterhalb der Schwelle zu einem Einsatz im Sinne des Art.87a Abs.2 GG erbringen. (...)

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Antwort von Franz-Josef Jung
CDU
• 24.08.2007

(...) Die Fennek waren unbewaffnet. Bei der Durchführung der Hilfsleistung wurden keine Zwangs- oder Eingriffsbefugnisse eingesetzt. Weder wurden konkrete Personen ermittelt noch Aufnahmen gemacht. (...)

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