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500 Milliarden Euro Sondervermögen: Wie begründen Sie die unterschiedliche Anwendung der Schuldenbremse bei Investitionen in Großprojekte im Vergleich zum sozialen Sektor?

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Friedrich Merz
CDU
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Frage von Carl S. •

500 Milliarden Euro Sondervermögen: Wie begründen Sie die unterschiedliche Anwendung der Schuldenbremse bei Investitionen in Großprojekte im Vergleich zum sozialen Sektor?

Sehr geehrter Herr Merz, als Fachkraft der Sozialen Arbeit erlebe ich täglich die konkreten Folgen politischer Prioritätensetzungen: steigende Bedarfe, gekürzte Angebote und wachsende Mangelverwaltung.

Während gleichzeitig über Sondervermögen hohe kreditfinanzierte Mittel mobilisiert werden, wird die Schuldenbremse im sozialen Bereich als harte Grenze dargestellt. Diese selektive Anwendung ist aus meiner Sicht politisch erklärungsbedürftig und wirkt in der Praxis widersprüchlich und schwer vermittelbar.

Daher bitte ich Sie um klare Antworten:

Wie begründen Sie, dass für Sondervermögen erhebliche Kredite aufgenommen werden, während bei sozialer Infrastruktur und Existenzsicherung strikt auf Begrenzung verwiesen wird?

Welche konkrete und messbare Priorität haben soziale Dienste, Kinder- und Jugendhilfe sowie Fachkräfte in Ihrer Haushaltspolitik tatsächlich?

Wie wollen Sie sicherstellen, dass diese Prioritätensetzung nicht weiter zu Vertrauensverlust und Überlastungder Systeme führt.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

täglich erreichen mich sehr viele Anfragen aus meinem Wahlkreis und dem ganzen Bundesgebiet. In vielen Zuschriften bitten mich Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen mit persönlichen Anliegen um Unterstützung. In anderen äußern sie Bedenken zu Gesetzesvorhaben und bieten gleichzeitig Lösungen an. Wieder andere möchten eine persönliche Einschätzung von mir zu politischen Themen. Gemeinsam ist all diesen Zuschriften, dass sie sehr persönlich sind. Ich möchte daher auch persönlich darauf antworten und bin froh, dass ich ein Team habe, das mich dabei unterstützt.

Bei Fragen über abgeordnetenwatch.de wird die Antwort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, was verbietet, dass individuelle Probleme angesprochen werden oder der Persönlichkeitsschutz gewahrt bleibt.

Ich habe mich daher entschieden, Fragen die mich über abgeordnetenwatch.de erreichen, nicht zu beantworten.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit mir, wie mit jedem anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in vielfältiger Weise auf direktem Weg austauschen – per Brief, E-Mail oder telefonisch. Ich bitte Sie dabei, gerade bei Mailzuschriften, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der ich Sie gegebenenfalls auch persönlich erreichen kann.

Zudem können Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Bundespolitik über die Internetseite der Bundesregierung gestellt werden (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/service/kontakt oder per E-Mail: bundeskanzler@bundesregierung.de).

Mein Team und ich kümmern uns um alle Anliegen und beantworten sie so zeitnah wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Friedrich Merz MdB
 

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Den Abgeordneten werden der Namen und der Wohnort der Fragesteller:innen angezeigt. Somit können die Abgeordneten genau erkennen, wer eine Anfrage stellt.
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