Frage an Fritz Kuhn bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Fritz Kuhn
Fritz Kuhn
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Fritz Kuhn zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Annette N. •

Frage an Fritz Kuhn von Annette N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kuhn.

Nächsten Monat sind Wahlen:
Wer etwas für uns tut, bekommt auch unsere Stimme!

Es gibt tausende Fälle wie diesen:
Mensch, über 50, mehr als 35 Jahre gearbeitet, ist arbeitsunfähig erkrankt und KANN deswegen nicht mehr arbeiten.
Er hat die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Das ist die Odyssee, (finanziert vom Steuerzahler):
Rentenantragsverfahren, Begutachtungen, Widerspruchsverfahren, Begutachtungen, Klageverfahren, Begutachtungen, Berufungsklageverfahren, Begutachtungen etc.
Mit ganz viel Glück bekommt er dann eine befristete EM-Rente für nur ein Jahr.

Bekommt er die EM-Rente nicht, lebt er bis zum Rentenalter weiterhin auf Kosten der Steuerzahler. Wir, die "KRANK OHNE RENTE" sind, wollen die Rente, die uns zusteht, weil wir nicht mehr arbeiten KÖNNEN. Unsere Beiträge wurden im aktiven Arbeitsleben AUCH für diesen Leistungsfall an die DRV gezahlt. Wir wollen NICHT mit "Ersatz-Zahlungen" aus dem SGB II abgespeist werden, die eigentlich für ganz andere Zwecke vorgesehen sind.

Frage:
Was spricht dagegen, kranken, arbeitsunfähigen Menschen, die Rente zu gewähren, ohne dass sie jahrelange demütige Verfahren durchlaufen müssen?

Auch wenn Sie als Einzelner nicht sofort diese Prozedur abschaffen können, so erwarten wir doch, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und uns diesbezüglich tatkräftig unterstützen.

Wir freuen uns auf eine aussagekräftige Antwort von Ihnen als Gesundheitsexperte und Experte für Arbeit und Soziales.

Mit freundlichem Gruß
A. Neufang
krank-ohne-Rente

Portrait von Fritz Kuhn
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Neufang,

vielen Dank für Ihre Frage.

Aus Sicht meiner Fraktion ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass die Erwerbsminderung gutachterlich festgestellt werden muss. Unseres Erachtens kann das keine Selbsteinstufung der Versicherten sein. Wir setzen uns jedoch für die Rücknahme der Erhöhung der Regelaltersgrenze von 63 auf 65 Jahre für den abschlagsfreien Bezug einer Erwerbsminderungsrente ein (Antrag vom 1.12.2010; Drucksachennummer 17/4046).

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn