Frage an Gabriele Fograscher bezüglich Recht

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Gabriele Fograscher
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Frage von Michael B. •

Frage an Gabriele Fograscher von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fograscher,

auch ich habe an Sie eine Frage bezüglich der Änderung des Waffengesetzes.

Wie stehen Sie dazu, dass nach dem aktuellen Entwurf vom 22.11.07 (aktuell zur Beratung im Bundesrat: Beratungsvorgang 838/07) Anscheinswaffen, die bisher als Geschoss-Spielzeug mit einer Energie bis 0,5 Joule frei ab 14 Jahren erwerbbar sind, durch erneutes Festschreiben der Energiegrenze auf 0,08 Joule mit Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form illegal werden?

Verbote von Gegenständen, die vorher schon Waffen waren (etwa Wurfsterne, Butterfly-Messer, o.ä.) sind ja nachzuvollziehen, wie aber stehen sie zu einer staatlich forcierten Statusänderung von Spielzeugen zu Waffen?!

Können Sie darlegen, warum das alleinige Verbot des Führens in der Öffentlichkeit solcher Anscheinswaffen nicht ausreicht um mehr Sicherheit zu garantieren, zumal andere EU Staaten (mit Ausnahme der Niederlande, falls ich nicht irre) bei weitaus weniger restriktiven Regelungen zu Geschoss-Spielzeug scheinbar keine derartigen Probleme haben?

Ist es nötig die Kriminalisierung vieler Jugendlicher in Kauf zu nehmen? Wobei anzumerken ist, dass hier ja nicht die Altersgrenze das Problem ist, sondern die Statusänderung des Gegenstandes.

Mit freundlichen Grüßen

M. Behr

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SPD

Sehr geehrter Herr Behr,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Waffengesetzes.

Die von Ihnen angesprochenen Anscheinswaffen sehen den echten Waffen sehr ähnlich. Ihr Droh- und Gefährdungspotential ist deshalb erheblich, weil es selbst für Fachleute, z.B. Polizisten, nicht erkennbar ist, ob es sich um eine Spielzeugwaffe oder um eine echte Schußwaffe handelt. Dabei ist es völlig irrelevant, mit welcher Bewegungsenergie diese Anscheinswaffe schießt.

Eine Studie der Gerichtsmedizin Magdeburg belegt, daß Anscheinswaffen mit starren Geschossen und einer Bewegungsenergie weit unter 0,5 Joule bereits erhebliche körperliche Schäden verursachen. Diese Waffen haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen und deshalb werden wir das Führen dieser Anscheinswaffen verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB