Erfolgt des Hinweisgeber-Schutzes mit der CDU/CSU-Forderung nach Umsetzung ohne Engagement auf minimalstem Niveau lediglich der Vermeidung von EU-Sanktionen?

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Georg Eisenreich
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Frage von Dyrk G. •

Erfolgt des Hinweisgeber-Schutzes mit der CDU/CSU-Forderung nach Umsetzung ohne Engagement auf minimalstem Niveau lediglich der Vermeidung von EU-Sanktionen?

Sehr geehrter Herr Eisenreich, in einer Anfrage zum Whistleblower-Schutz bringen Sie deren Wichtigkeit bei gleichzeitiger Mindestumsetzung zum Ausdruck. Das ist vergleichbar, als würden Sie Ihre Kinder im Internet vor Gefahren schützen wollen, um dann die Browser- oder Firewall-Anforderungen auf "minimal" zu stellen.
Wer Hinweisgeber von kriminellen Handlungen sogenannter Wirtschaftseliten dieses Landes vor Diskriminierung schützen möchte, sollte dies auch mit den allen zur Verfügung stehenden Mitteln im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Ihre Antwort ist somit an der Stelle leider nicht glaubwürdig, ein Engagement nicht erkennbar. Das beschriebene "Augenmaß" bedeutet, im Zweifel den Schutz von Menschen kriminellen Marktmechanismen unterzuordnen, damit ein eventueller Wettbewerbsvorteil nicht verlorengeht.

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Sehr geehrter Herr G.,

zu Ihrer ergänzenden Anfrage kann ich Folgendes mitteilen:

Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, muss der Hinweisgeberschutz effektiv, aber mit Augenmaß ausgestaltet werden. Dazu bedarf es einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher schützenswerter Belange, namentlich dem Interesse an einem effektiven Hinweisgeberschutz, den Interessen der möglicherweise zu Unrecht von einer Meldung betroffenen Personen sowie dem Interesse der Unternehmen, in wirtschaftlich ohnehin schon sehr schwierigen Zeiten nicht mit unverhältnismäßiger Bürokratie belastet zu werden.

Das ursprünglich von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz war nicht ausgewogen. Der Bundesrat hat daher in seiner Sitzung vom 10. Februar 2023 dem Gesetz die Zustimmung verweigert.

Es freut mich, dass es zwischenzeitlich gelungen ist, im Vermittlungsverfahren das Gesetz nachzubessern. Den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses, den eine Arbeitsgruppe unter meiner Beteiligung zügig über Parteigrenzen hinweg erarbeitet hatte, wurde am 11. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag angenommen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 mit den Stimmen aller Länder, also auch der Stimme Bayerns, beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen. Es liegt nun ein ausgewogenes Gesetz vor, das allen beteiligten Interessen Rechnung trägt und diese in einen angemessenen Ausgleich bringt. Ich bin davon überzeugt, dass damit Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber wirksam und vor allem unbürokratisch geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich, MdL

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