Frage an Gerald Weiß bezüglich Soziale Sicherung

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Frage von Willi W. •

Frage an Gerald Weiß von Willi W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr MdB Gerald Weiß,
Vorsitzender des Ausschusses "Arbeit und Soziales".
Zwei Begriffe
"Jährlicher Renten-Bundeszuschuss"
"Versicherungsfremde Renten-Leistungen"
sind seit Jahrzehnten ein "Rentengeheimnis" für mich.
Bitte verhelfen Sie mir und den vielen Rentnerinnen und Rentnern zu den amtlichen Zahlen, die wohl dem zuständigen Bundestags-Ausschuss bekannt sind.
Fragen:
> Wie hoch waren der Renten-Bundeszuschuss für die Jahre 2003, 2004, und 2005?
> Wie hoch waren die "Versicherungsfremden Rentenleistungen, bzw. die nicht beitragsgedeckten Rentenleistungen" für die Jahre 2003, 2004, 2005?
Aus den amtlichen Zahlen soll endlich aufgezeigt werden, ob der jährliche Renten-Bundeszuschuss aus der Steuerkasse die "Versicherungsfremden Rentenleistungen" abdeckt?
Anders gefragt,
werden jährlich Teile der "Versicherungsfremden Leistungen" auch von den Rentenbeiträgen finanziert?
Mit freundlichem Rentnergruß
Willi Waxweiler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Waxweiler,

Sie stellen verschiedene Fragen zum Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, die ich im Folgenden gerne beantworte:

1. "Versicherungsfremde Leistungen"

Versicherungsfremde Leistungen sind Leistungen, die jemand erhält, obwohl er nicht entsprechend in das System eingezahlt hat.
Kindererziehungszeiten und Leistungen nach dem Fremdenrentengesetz zum Beispiel, können Versicherte auch ohne Beitragsjahre geltend machen. Die Abgrenzung der versicherungsfremden von versicherungskonformen Leistungen der Rentenversicherung ist aber äußerst umstritten. Es gibt beispielsweise unterschiedliche Meinungen darüber, wie beitragsfreie Ausbildungszeiten und Zeiten der Kriegsgefangenschaft eingestuft werden können.
Das Bundesverfassungsgericht hat so auch Anrechnungs- und Ersatzzeiten der Rentenversicherung zugewiesen -- aus Gründen des Gemeinwohls. Eine Folge dieser Zuweisung ist ein Ausgleich durch den Bundeszuschuss.

2. "Jährlicher Bundeszuschuss zur Rentenversicherung"

Der Bundeszuschuss gliedert sich in drei Teile auf:

- den allgemeinen Bundeszuschuss

- den zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe eines Mehrwertsteuerpunktes und

- die Mittel aus der Ökosteuer als Erhöhungsbeitrag beim zusätzlichen Bundeszuschuss.

Der allgemeine Bundeszuschuss ist an die Entwicklung der Löhne und des Beitragsatzes gekoppelt. Maßgebend für die Höhe dieses Zuschusses ist die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte im vergangenen zum vorvergangenen Kalenderjahr. Zudem wird die Veränderung des Beitragssatzes vom Vorjahr zum laufenden Jahr berücksichtigt. Diese Berechnung soll sicherstellen, dass der Bund bei einer Be- oder Entlastung der Versicherten beteiligt wird.
Unter dem zusätzlichen Bundeszuschuss subsumieren sich verschiedene Maßnahmen, die man unternommen hat, um den Beitrag zur Rentenversicherung stabil zu halten (s.o.).
Die Höhe des Bundeszuschusses betrug gemessen an den Rentenausgaben im Jahr 2003 18,7 (9,0 - zusätzlicher Beitrag), im Jahre 2004 18,8 (8,7) und im Jahre 2005 18,9 (8,7) Prozent. Im vergangenen Jahr betrug der Bundeszuschuss 18,7 (8,7) Prozent Der allgemeine Bundeszuschuss stieg demnach in absoluten Zahlen von 37,1 Milliarden Euro im Jahr 2004 auf 37,5 Milliarden Euro im Jahr 2005 und ist im letzten Jahr wieder gesunken.
Für weitere detaillierte Informationen möchte ich Ihnen empfehlen, sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden, die auf ihrer Website ( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ ausführliche Informationen bietet.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß