Frage an Gerald Weiß bezüglich Soziale Sicherung

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Gerald Weiß
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Frage an Gerald Weiß von Lothar G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Es sieht jetzt so aus, als hätte man erkannt, dass Übersiedler aus der DDR mit der Gesetzgebung für Aussiedler nichts zu tun haben.

Mit großer Verwunderung habe ich jedoch Ihre Antwort an Herrn Norbert Denz gelesen. Sie schreiben: „Weshalb Ihre Ansprüche als Sowjetzonenflüchtling gemäß Fremdrentengesetz entzogen wurden, kann ich im Einzelnen nicht beurteilen“.

Heißt das, dass Sie nicht wissen, dass das Sozialministerium in den neunziger Jahren ausnahmslos alle Bestandsübersiedler jünger als Geburtsjahrgang 1936 enteignet hat? Alle, Herr Weiß. Herr Denz gehört offensichtlich zu dieser großen Gruppe.

Konkret ein Beispiel: Im Jahre 1983 ist Franz-Josef Strauß zu Honecker geflogen und hat mit ihm den Milliardenkredit verhandelt. Und dabei hat man wahrscheinlich über das Schicksal der Ausreisewilligen in der DDR gesprochen. Im Frühjahr 1984 wurden 40 000 Ostdeutsche nach der Bundesrepublik entlassen. Sie waren überwiegend gut qualifiziert, waren sehr jung und hatten viele Kinder. Die Erwachsenen erhielten in einem Eingliederungsverfahren Rentenanwartschaften nach FRG.

In den neunziger Jahren wurden diese Anwartschaften vom Sozialministerium automatisch und ohne Aufhebungsbescheid gelöscht. Das war eine Verletzung des Eigentumsrechtes und des rechtsstaatlichen Anstandes. Die Anwartschaften wurden ersetzt durch Anwartschaften nach RÜG-Maßgabe. Das führt zu Verlusten um 50%, weil Übersiedler keine Zusatzrentenversicherung in der DDR hatten. Dadurch erhalten Übersiedler meist erheblich weniger Anwartschaften als ihre in der DDR gebliebenen Kollegen.

Es ist das zweite Mal in der Geschichte der deutschen Rentenversicherung, dass einer Gruppe Bürger die Rentenanwartschaften genommen werden. Das erste Mal war 1933 (lt. Herrn Ottmar Schreiner am 21.06.1991).

Wissen Sie von all dem nichts? Ihre Antwort ist für mein SG-Verfahren sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

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CDU

Sehr geehrter Herr Gebauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.02.2007.

Wie Sie schreiben, befinden Sie sich zurzeit in einem schwebenden Sozialgerichtsverfahren. Aus diesem Grund möchte ich Ihren Fall nicht kommentieren. Im Übrigen verweise ich auf mein Antwortschreiben vom 23.01.2007.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß