Frage an Gerald Weiß bezüglich Soziale Sicherung

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Gerald Weiß
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Frage von Walter M. •

Frage an Gerald Weiß von Walter M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

Ihnen als Vorsitzenden des Ausschußes für Arbeit und Soziales stelle ich folgende Frage:
Der BfA-Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme hat meinen Antrag auf Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften abgelehnt.

Als Begründung wurde angeführt, dass ich die Stichtagsvoraussetzung 30.06.90 nicht erfülle. Das ist formell richtig. Ich bin 1984 von der DDR in die damalige BRD übergesiedelt, habe jedoch zuvor in einem sogenannten Schwerpunktbetrieb von1963-1984 gearbeitet, der für die dort Beschäftigten der technischen Intelligenz (hierzu gehörte ich) eine Zusatzrentenversorgung vorsah.

Das Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes besagt im §1:Soweit die Regelungen der Versorgungssysteme einen Verlust vor dem Leistungsfall vorsahen, gilt dieser Verlust als nicht eingetreten. Und dies ist für mich zutreffend, da sich für mich durch meine Übersiedlung 1984 zwangsläufig der Verlust von ca. 20 Jahren Zugehörigkeit aus dem DDR-Versorgungssystem ergeben hat.

Wie stehen Sie hierzu?

Nach meinem Rechtsempfinden ist es auch ein Rechtsskandal und hat mit einer demokratischen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, wenn seinerzeit übergesiedelte DDR-Bürger von der Überführung von Zusatzanwartschaften ausgeschlossen werden und ehemaligen StaasiMitarbeiter die Zusatzversorgung bewilligt wird - siehe Regelung Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit.

Eine solche Entrechtung der ehemaligen DDR-Bürger und Bevorzugung der damaligen StaasiMitarbeiter zerstört das Vertrauen in die Demokratie völlig.

Wie stehen Sie, Herr Weiß, zu diesen Regelungen? Und muß erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen werden (derzeitiger aktueller Stand) oder ist es nicht erforderlich, dass Ihr Ausschuß hierzu eine Überprüfung der Stichtagsvoraussetzung vornimmt, durch einen generellen Wegfall der Stichtagsregelung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Menzel,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 22.02. und vom 23.02.2007.

Ich bekomme täglich zahlreiche Schreiben von Bürgern. Besonders für die Petenten aus meinem Wahlkreis bin ich erster Ansprechpartner. Aufgrund meiner Funktionen hier im Deutschen Bundestag, erhalte ich zudem auch andere Anfragen, die ich mit bestem Willen abschließend prüfen und beantworten möchte. Zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt hatte ich gestern ein Gespräch mit verschiedenen Betroffenen. Denn es geht ja nicht um eine bloße Beantwortung, sondern um das politische Handeln, das aus den Anliegen entstehen soll.

Natürlich sind wir auch in Ihrem Fall an einer möglichst zügigen, aber auch stichhaltigen Beantwortung interessiert. Um dies bei Ihrem konkreten Sachverhalt zu können, würde ich Sie darum bitten, mir in Kopie die nötigen Unterlagen zuzusenden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß