Frage an Gerald Weiß bezüglich Soziale Sicherung

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Gerald Weiß
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Frage von Armin M. •

Frage an Gerald Weiß von Armin M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

das von Herrn Walter Menzel geschilderte Problem betrifft auch mich, sowie viele weitere DDR-Übersiedler, die vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik übergesiedelt sind.
Das Problem, dass der Bundesregierung weit reichend bekannt ist, steht seit mehreren Jahren zur Lösung an.

Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegen dazu mehrere Anträge vor.
Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg liegen Beschwerden zur Stichtagsregelung 30.06.1990 und zur Ungleichbehandlung Deutscher in Ost und West vor.

Ehemaligen DDR-Bürgern, die vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik übersiedelten, wurde eine Rentenberechnung nach dem Fremdrentenrecht zugesichert. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde dieses Gesetz aufgehoben und mit der Schaffung des Rentenüberleitungsgesetzes sollte eine Gleichbehandlung Deutscher in Ost und West hergestellt werden.
Jetzt werden DDR-Übersiedler nach dem Wegfall des Fremdrentengesetzes, durch die von der BfA kreierte Stichtagsregelung aus der Zusatzversorgung der technischen Intelligenz ausgeschlossen, das für DDR-Übersiedler eine doppelte Bestrafung bedeutet.

Wie stehen Sie zu dieser gravierenden Ungleichbehandlung?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Meier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meier,

ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt prüfen lassen.

Seitens der Betroffenen wird erwartet, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber die in der DDR bestehende Ungleichbehandlung beseitigt. Diese gab es offensichtlich zwischen Beschäftigten, denen der Zugang zu einem besonderen Zusatzversorgungssystem mit einer besonders günstigen Alterssicherung eröffnet wurde, und den Beschäftigten, die keinen Zugang zu einer Zusatzversorgung hatten.

Das Bundessozialgericht hat diesen Forderungen jedoch in mehreren Entscheidungen eine Absage erteilt. Es hat in dem Urteil vom 12. Juni 2001 entschieden, dass es nicht darum gehen kann, die restriktive Einbeziehungspraxis und willkürliche Vorenthaltungen sowie die aus heutiger Sicht bestehenden Ungereimtheiten bei der Einbeziehung in Zusatzversorgungen zu heilen. Jegliche Rechtsauslegung und -anwendung sei untersagt, die dazu führen würde, erstmals ab 1. Juli 1990 eine Berechtigung zu begründen, die nach den Gegebenheiten des entsprechenden Versorgungssystems am 30.06.1990 nicht bestand.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.10. 2005 die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ausdrücklich auch den Stichtag 30.06.1990 als verfassungsgemäß erachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat in vollem Umfang die Position der Bundesregierung und des Bundessozialgerichts bestätigt. Das höchste deutsche Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass für eine rechtlich gesicherte Verbesserung der Altersversorgung über die Leistungen der Sozialpflichtversicherung hinaus dem betroffenen Personenkreis (ohne Versorgungszusage) im Rentenrecht der DDR der Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung offen stand.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sei deshalb nicht zu einer rückwirkenden Prüfung und Korrektur von Organisationsentscheidungen der DDR verpflichtet.

Wie Sie schreiben, beschäftigt sich momentan der Petitionsausschuss des Bundestages sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Thema. Somit wird die rechtliche Prüfung des Sachverhaltes fortgeführt. Ich kann aber nicht sagen, welchen Erfolg diese Beschwerden haben werden.

Ich bedaure, dass ich keine andere Auskunft geben kann. Die hier angeführte Begründung ist verkürzt. Wenn Sie Ihre Anschrift in meinem Bundestagsbüro hinterlassen, sende ich Ihnen gerne mehr Informationen.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß