Frage an Gerald Weiß bezüglich Finanzen

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Gerald Weiß
CDU
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Frage von Britta R. •

Frage an Gerald Weiß von Britta R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Weiß,

finden Sie es wirklich gerechtfertigt, dass ein Abgeordneter innerhalb von gut 2 Jahren eine Diätenerhöhung von ca. 15 % erhält? Otto Normalverbraucher muss jedes Jahr erneut kämpfen um lächerliche 2-3 % zu bekommen.

Über Ihre Interpretation und die Gründe dafür würde ich mich freuen!

Viele Grüße

Britta Reinhardt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Reinhardt,

das Thema Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten ist vom Tisch. Im Rahmen der derzeitigen Diskussion um steigendes Armutsrisiko und steigende Lebenshaltungskosten war die Thematik in der Bevölkerung sehr unpopulär und schwer zu vermitteln, was ich verstehen kann. Dennoch fand ich die geplante Anpassung im Kern richtig, was ich gerne begründen möchte: Der Bundestag als oberstes Verfassungsorgan muss selbst über die Besoldung seiner Mitglieder entscheiden. Diese Ansicht wird nicht nur vom Bundesverfassungsgericht, sondern auch von Kritikern der geplanten Erhöhung geteilt, die auch eine unabhängige Kommission ablehnen, die über die Gehälter der Bundestagsabgeordneten entscheidet. Wir müssen unsere Gehälter also selbst festlegen -- leider!
In den 90iger Jahren hat der Bundestag beschlossen, sich bei den Diäten an der Richter-Besoldungsgruppe R 6 zu orientieren. Dies entspricht der Besoldung in der untersten Stufe von Richter-Ämtern an Bundesgerichten und auch derjenigen von Bürgermeistern mittlerer Städte (50.000 Einwohner). Diese Einordnung halte ich für die Tätigkeit von Mandatsträgern im obersten Bundesorgan, regelhaft mit Wochenarbeitsstunden von 70 bis 80 verbunden, für grundsätzlich angemessen.

Dies ist allerdings nicht umgesetzt worden. Die schlechte wirtschaftliche und politische Entwicklung führte dazu, dass man sich völlig von dem R-6-Ziel abgekoppelt hat und vor 2007 sieben "Nullrunden" gefahren ist.
Erst im letzten Jahr, auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es mit unserem Land jetzt aufwärts geht, hat man die "Besoldungsstufe R 6" fest in das Abgeordneten-Entschädigungsgesetz aufgenommen. In zwei Schritten wollte man an R-6-Besoldung anschließen, zum 01. 01. 2008 (ist erfolgt) und zum 01. 01. 2009. Nun sollte der Tarifvertrag für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes umgesetzt in entsprechende Gesetze für Beamte. Die ist jetzt vom Tisch. Damit ist leider auch gewährleistet, dass das Thema in der nächsten Wahlperiode wieder behandelt werden wird. Die Situation ist insgesamt unbefriedigend, da nicht gelöst. Gibt es Alternativen? Der nordrhein-westfälische Landtag hat meines Wissens nach beschlossen, dass die Diäten der Abgeordneten verdoppelt werden. Dafür fallen alle Zulagen und die Altersvorsorge weg. Dies scheint ein interessanter Weg zu sein. Ich weiß aber nicht, ob die Öffentlichkeit dies ebenso sieht. Für diese Legislaturperiode spielt das Thema nun wahrscheinlich keine Rolle mehr.

Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß